Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

I. Abschn. Die Orden und Ehrenzeichen. 575 
habene Gepräge des Ungewöhnlichen und ganz außer den Grenzen 
der Pflicht Liegenden auf sich haben, einer so wichtigen Belohnung würdig 
gehalten werden können. 
Der kommandirende General, dem die Ritterprobe zugesendet wird 
(Art. 15), beruft ein Ordenskapitel, das auf das Genaueste unter- 
sucht, ob der Offizier, um den Orden zu erwerben, nicht mit Aufopferung 
der Mannschaft sein Unternehmen gewagt habe und ob die That wichtig 
genug war, um die Aufnahme in den Orden zu rechtfertigen. Der defi- 
nitive Ausspruch hierüber erfolgt vom Großmeister. 
Die Anciennetät im Orden und das Recht in die Ordenspension 
einzurücken (Art. 20) datirt vom Tage seiner tapfern That an. 
Jedes Ordensmitglied wird bei seinem erfolgten Tode (Art. 25) um 
einen Grad höher, als jener der bekleideten Charge ist, beerdigt. All- 
jährlich ist am 13. Oktober, dem Todestage des Stifters, ein Seelenamt 
für die Verstorbenen (Art. 20). 
Mit dem Orden sind Pensionen verbunden und zwar für 6 Groß- 
kreuze je 1500 fl., für 8 Kommandeurs je 500 fl., für 50 Ritter je 300 fl. 
Während der langen Friedenszeit sind auch 50 Präbenden je 300 fl. für 
Kinder von Ordensmitgliedern gestiftet worden. « 
Insignien: mit der Königskrone bedecktes Ordenskreuz aus Gold 
mit weißem Email. Devise: Virtuti pro Patria. 
Band: schwarz, an jeder Seite von Innen nach Außen ein weißer 
und ein hellblauer Streifen. 
4. Der Verdienst-Orden der bayerischen Krone. 
Dieser, gewöhnlich der Civil-Verdienstorden genannt, wurde am 19. Mai 
1808 gestiftet, womit der Verdienstorden des pfälzischen Löwen — gestiftet 
von Churfürst Karl Theodor am 31. Dezember 1767 zum Andenken seiner 
25 jährigen Beherrschung der pfälzischen Churlande und der Herzogthümer 
Müich und Berg — für 25 jährige ausgezeichnete Staatsdienste oder treue 
Dienste des Adels erlosch. « 
Jeder Eingeborne (Art. 3), welcher dem Staate vorzügliche Dienste 
geleistet, sich durch höhere bürgerliche Tugenden ausgezeichnet und um 
den Nutzen und Muhm des Vaterlandes sich besonders verdient gemacht, 
kann in den Verdienstorden ausgenommen und zu allen Klassen desselben 
befördert werden. 
Gesuche darum sind unter sagt (A. V. v. 8. Oktober 1817 u. ff.), 
dagegen ist es den einschlägigen Ministerien und Stellen zur Pflicht ge- 
macht, die verdientesten Beamten, Diener und Unterthanen zur Kenntniß 
des Ordensraths zu bringen. 
Der Orden hat 5 Klafsen: Großkreuze, Großcomthure (seit 1855), 
Comthure, Ritter= und Civil-Verdienstmedaillen (A. V. v. 8. Okt. 1817). 
besondere Befehle vorschreiben, so lieb ihm seine Ehre und sein Leben ist, standhaft 
und getreu zu erfüllen, so folgt von selbst, daß nicht jede tapfere und muthvolle 
Handlung zur Aufnahme in den Orden würdig mache. 
Art. 9. Es werden hiezu tapfere Thaten erfordert und zwar solche, die ein 
Offizier entweder ohne Verantwortung hätte unterlassen können und zum Nutzen 
der Armee gereichen, oder welche mit außerordentlicher Klugheit oder Muth und 
Entschlossenheit zur besondern Ehre und Vortheil der Armee oder der Truppe aus- 
geführt worden sind.
	        
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