J. Abschn. Die Orden und Ehrenzeichen. 577
Mit dem vesiß des Ordens (Art. 7) sind Ansprüche auf Präbenden,
Adel oder sonstige Vorrechte nicht verbunden.
Die Mitglieder sind in 5 Klassen eingetheilt: 1) Großkreuze,
2) Großcomthure, 3) Comthure, 4) Ritter 1. u. 2. Kl., 5) jene, welche
das Militär-Verdienstkreuz tragen.
Insignien: goldenes, dunkelblau emaillirtes Ordenskreuz mit Flammen
in den Lücken zwischen den 4 Abtheilungen des Kreuzes. Das Ritterkreuz
2. Kl. hat keine Flammen, das Verdienstkreuz ist auf Silber dunkelblau
emaillirt. Devise: Merenti.
Band: weiß mit himmelblauer Einfassung.
Inhabern des Großkreuzes, wenn sie das große Ordensband nicht
tragen, ist gestattet das Ritterkreuz I. Kl. anzulegen. V.-Bl. 1872, Nr. 5.
Ordensgroßkanzler ist der jeweilige Kriegsminister, welcher in dieser
Eigenschaft ein eigenes Ordenssiegel führt. K.-M.-R. v. 27. Januar 1874,
Nr. 1160a, V.-Bl. 4.
Die Dekorationen abgegangener Mitglieder sind durch die General-
kommandos an das Großkanzleramt einzusenden. K.-M.-R. v. 27. Jan.
1874, Nr. 1160b.
7. Der Ludwigs-Orden.
Für jeden, der 50 Jahre in Hof-, Staats-, Kriegs= und kirchlichen
Diensten gestanden (Art. 2) hat, wurde dieser Orden am 25. Aug. 1827
gestiftet.
Jedes Jahr eines mitgemachten Feldzugs (Art. 5) wird doppelt an-
gerechnet.
Die im Quiescenz= oder Pensionsstande zugebrachte Zeit (Art. 6)
wird nicht gerechnet.
(K.-M.-R. v. 25. Sept. 1827, Nr. 8962.) In den Gesuchen sind
folgende Daten genau zu verzeichnen:
1) Der Zeitpunkt des Zugangs mit Benennung der Charge, der
Heeresabtheilung; dann ob in diesseitigen oder fremden Kriegs-
nlensten, von dem ersten Eintritt in den aktiven Waffendienst
gerechnet;
2) die ununterbrochene Reihenfolge der verschiedenen Dienstperioden
mit Bezeichnung der Charge und Heeresabtheilung;
3) die Feldzugsjahre;
4) die Ordensverleihungen und öffentlichen Belobungen in Hinsicht
der Art der Ertheilung und der Veranlassung hiezu;
5) die Dienstunterbrechung, ihre Veranlassung und Dauer.
Die Offiziere, sowie die in Rathsrang stehenden Mitglieder tragen
das Kreuz, die andern die Ehrenmünze.
Insignien: goldenes, mit der Königskrone bedecktes Kreuz. Devise:
für ehrenvolle 50 Dienstjahre. Die Ehrenmünze ebenfalls von Gold mit
der gleichen Inschrift.
Band: carmoisin mit himmelblauen Rändern.
8. Der Maximilians-Orden für Wissenschaft und Kunst.
Gestiftet von König Maximilian II. im Jahre 1853, um hervor-
ragenden Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaft und Kunst eine
besondere Auszeichnung zu gewähren.
Reinhard, Heerwesen. 37