584 7. Abthl. Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen.
7. Dienstauszeichnungskreuz 1. und 2. Klasse.
stift Für langjährige, treugeleistete Militärdienste am 11. April 1865 ge-
tiftet.
Dekoration: Kreuz mit Kranz; auf der Aversseite den bayerischen
Wappenschild, auf der Reversseite „für 24, bezw. für 40 Dienstjahre."
Die Dekoration für 24 Dienstjahre II. Klasse ist von Metall, die andere
I. Klasse von Silber.
Band: himmelblau, auf jeder Seite mit 2 schmalen weißen Streifen
begränzt.
Als neuen Beweis der hohen Werthschätzung treuer, insonderheit über
die gesetzliche Dienstverpflichtung hinaus geleisteter Dienste verordnete Se.
Majestät der König unterm 21. Januar 1876, V.-Bl. 4:
h An die bisher bestehenden Dienstauszeichnungskreuze werden ange—
reiht:
eine „Dienstauszeichnung“ in drei Klassen, je für 6 jährige Kapitulanten-
Dienstzeit;
eine „Landwehr-Dienstauszeichnung“ in zwei Klassen,
die 1. Klasse für freiwilligen Landwehrdienst der Offiziere und Sa-
nitätsoffiziere,
die 2. Klasse als allgemeine bleibende Erinnerung an die treu abge-
leistete gesetzliche Dienstpflicht.
Für die Dienstauszeichnungs-Kreuze bleiben Form und Band unver-
ändert.
Die Dienstauszeichnung hat die Form einer umrahmten Platte, welche
den königlichen Namenszug zeigt und auf der linken Brust unter der ge-
wöhnlichen Linie für Orden und Ehrenzeichen auf dem Bande der Dienst-
auszeichnungs-Kreuze liegend, getragen wird.
Auf diese Auszeichnung erwerben die Personen des Soldatenstandes
vom ersten Unteroffizier abwärts Anspruch und zwar:
auf die 1. Klasse, in Vergoldung, nach vollendeten 21.
2. Silber, „ „ 15,
3. Eisen mit silberner Einfassung, nach vollendeten
9 aktiven Dienstjahren.
Die Landwehr-Dienstauszeichnung 1. Klasse ist ein silbernes Kreuz,
dessen Mittelplatte auf der Vorderseite den königlichen Namenszug, auf
der Rückseite die Zahl XX zeigt; sie wird am Bande und Orte der Dienst-
auszeichnungs-Kreuze getragen.
Diese Auszeichnung sollen jene Offiziere und Sanitätsoffiziere des
Beurlaubtenstandes erhalten, welche freiwillig eine 20 jährige Dienstzeit
übernommen und sich während derselben durch reges Interesse für den
Dienst hervorgethan haben.
Die 2. Klasse der Landwehr-Dienstauszeichnung besteht in dem Bande
der Dienstauszeichnungs -Kreuze, welchem der königliche Namenszug mit
weißer Seide eingewirkt ist; dieselbe wird in eiserner Einfassung am Platze
der Dienstauszeichnung getragen.
Anspruch auf die Auszeichnung haben nach vorwurfsfrei erfüllter
gesetzlicher Dienstpflicht in der Reserve und Landwehr diejenigen Personen
des Beurlaubtenstandes, welche einen Feldzug mitgemacht haben oder min-
destens im Ganzen drei Monate aus dem Beurlaubtenverhältniß zum
aktiven Dienst einberufen gewesen sind.