592 7. Abthl. Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen.
mit Goldfranzen eingefaßt. Bei der Formation vom 16. April 1803
lieferten die Chevaulegersregimenter ihre Standarten ab, dann 1811 die
Dragoner, nachdem sie durch Armeebefehl vom 29. April zu der leichten
Kavalerie eingetheilt wurden.
Erst bei Errichtung des Regiments Garde du Corps zu Pferd sind
1814 wieder Standarten angefertigt worden. Auf dem blauen gerippten
Schafte glänzte in der vergoldeten Spitze der verschlungene königliche
Namenszug und das Blatt war mit demselben Emblem innerhalb eines
Lorbeer= und Eichenkranzes, dann geschmackvollen Arabesken und einer
Garnitur Goldfranzen verziert. Das- Regiment hatte drei Standarten,
deren Blätter unter sich in der Farbe und Stieckerei verschieden waren.
Jenes der 1. Division bestand aus weißem Taffet mit Gold, das der 2. aus
lichtblauem mit Silber und jenes der 3. aus lichtblauem mit Gold gestickt.
Die 1815 ferner errichteten zwei Kürassierregimenter erhielten gleichfalls
Standarten, welche ebenso wie die der Garde du Corps waren. Silber-
schnüre, weiße und blaue Bänder, silberne Franzen, Quasten von Silber
und Gold geben diesen Standarten ein prachtvolles Ansehen. Das breite
Estandartbandoulier ist mit einer, mit drei blauen Seidenstreifen der Länge
nach durchzogenen, Silberborte besetzt und das Beschläge von gediegenem
Silber.
Seit dem Jahre 1872 führt jedes Kürassierregiment nur eine
Standarte.
Das Garde du Corps-Regiment führte als besondere Auszeichnung die
Kesselpaucken, welche noch bis Anfang des Jahrhunderts im Besitze der
Leibgarde der Hartschiere gewesen waren, und silberne Trompeten. So-
wohl die Pauckenmäntel als die Trompetenfahnen, von lichtblauem Taffet,
waren reich gestickt.
Allgemeine Bestimmungen (K.-M.--R. vom 7. Dezbr. 1852,
Nr. 13036). Nachdem es den Regimentern zur Ehre zu rechnen ist, alte
Fahnen zu besitzen, sind diese erst dann unbrauchbar zu erklären und zum
Austausch gegen neue Fahnen zu beantragen, wenn sie an und für sich
sehr schadhaft geworden, oder wenn die auf dem Fahnenblatt befindlichen
königlichen Embleme, insonderheit das den Haupttheil bildende königliche
Wappen in der Art beschädigt sind, daß dieselben nicht mehr zu erkennen
oder nicht mehr vorhanden sind.
Ferner ist jedesmal Bestimmung getroffen worden, daß auch an die
Fahnen die Feldzugs-Denkzeichen angeheftet wurden, insoferne die sie
führende Truppe den Krieg ganz oder theilweise mitgemacht hat. Dem-
gemäß sind an die Fahnen und Standarten angeheftet: das Militär-Denk-
zeichen für 1813, 1814 und 1815; das Denkzeichen für das Hülfskorps
in Griechenland 1833; die Kriegs-Denkmünze für 1870.71; das Armee-
Denkzeichen für 1866; das Feldzugs-Denkzeichen für 1849.
Diese Denkzeichen werden (K.-M.-R. v. 21. Dezbr. 1871, Nr. 33704)
an den Linienfahnen durch die Abtheilungskommandeure vor aufgestellter
Wachtparade, bei den Landwehrbataillons durch deren Kommandeure ohne
besondere Feierlichkeit am Aufbewahrungsort on den Fahnen befestigt.
b. Auszeichnung an der Uniform und durch Namen.
Auszeichnungen für besonders hervorragende Kriegsthaten, oder für
hohes Alter hat kein bayerischer Truppentheil.