Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

I. Abschn. Die Waffen. 601 
3. Karabiner der Leibgarde der Hartschiere; altes auf 
Perkussionszündung abgeändertes Modell, Lauf mit glatter Bohrung; Ka- 
liber 19 mm; ganzer Schaft und gelbes Beschläge. 
C. Die Geschütze. 
Die Geschütze werden eingetheilt:) 
A. nach der Art ihrer Feuerwirkung; 
B. nach ihrer taktischen Verwendungsweise, d. h. nach dem 
Zwecke, zu dem man sie gebrauchen will, und welcher maßgebend ist 
für hre Transportabilität, Beweglichkeit und Bedienungs- 
weise. 
ad A. Nach Art ihrer Feuerwirkung zerfallen die Geschütze 
in 4 Gruppen: » 
I. In solche, welche für die Anwendung stärkster Ladungen, also spe- 
ziell für den direkten Schuß konstruirt sind; es sind dieß die glatten 
Kanonen; für die gezogenen wird diese Feuerwirkung angestrebt. 
II. In solche, welche neben dem indirekten Schuße und flachen 
Bogenwurfe auch noch einen direkten Schuß mit mäßiger Anfangs- 
geschwindigkeit gestatten und — eben dieser ausgedehnteren Verwendbarkeit 
wegen, — neuestens immer größere Verbreitung finden; diese sind die ge- 
zogenen Geschütze, dann die glatten Granat= und Bomben-= 
kanonen. 
III. In solche, die blos dem flachen Bogenwurfe entsprechen, 
nemlich die Haubitzen, und 
IV. in jene, die nach ihren Anordnungen ausschließlich dem hohen 
Bogenwurfe entsprechen, die Mörser. 
6 si B. Nach Art ihres Verwendungszweckes theilen sich die 
eschütze: 
J. in Feldgeschütze, d. h. solche, deren Feuerwirkung nur leichtere 
Deckungsmittel, gewöhnliche Gebäude, Feldschanzen u. s. w. zu 
zerstören vermag, welche aber allen Bewegungen der Truppen 
folgen können und dabei ohne besondere Vorrichtung des Bo- 
dens rc. zur Wirkung gelangen sollen. 
Man unterscheidet unter diesen wieder: 
a) leichtes Feldgeschütz, das die Bedingung der Beweglichkeit 
und leichten Bedienung im höchsten Grade erfüllt und wor- 
unter das Gebirgsgeschütz, als das leichteste, selbst im kou- 
pirtesten Terrain den Truppen folgen können muß, und 
b) schweres oder Positions-Feldgeschütz, dessen besch ränktere 
Transportfähigkeit ein Abweichen von gebahnten Straßen 
und festem Boden nicht erlaubt, und dessen Bedienung eine mehr 
unveränderliche Aufstellung erfordert. 
II. in schweres oder Batteriegeschütz, das der Manövrir- 
fähigkeit entbehrt, die stärksten Deckungsmittel — Festungs- 
manern u. a. m. — zu zerstören vermag, und besonderer Vorbe- 
reitung des Bodens 2c. bedarf, um in Aktion treten zu können. 
Diese Geschützgattung zerfällt nach der speziellen Gebrauchs- 
weise wieder in 
*) Nach Sauer, Grundriß, Seite 340.
	        
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