I. Abschn. Die Waffen. 601
3. Karabiner der Leibgarde der Hartschiere; altes auf
Perkussionszündung abgeändertes Modell, Lauf mit glatter Bohrung; Ka-
liber 19 mm; ganzer Schaft und gelbes Beschläge.
C. Die Geschütze.
Die Geschütze werden eingetheilt:)
A. nach der Art ihrer Feuerwirkung;
B. nach ihrer taktischen Verwendungsweise, d. h. nach dem
Zwecke, zu dem man sie gebrauchen will, und welcher maßgebend ist
für hre Transportabilität, Beweglichkeit und Bedienungs-
weise.
ad A. Nach Art ihrer Feuerwirkung zerfallen die Geschütze
in 4 Gruppen: »
I. In solche, welche für die Anwendung stärkster Ladungen, also spe-
ziell für den direkten Schuß konstruirt sind; es sind dieß die glatten
Kanonen; für die gezogenen wird diese Feuerwirkung angestrebt.
II. In solche, welche neben dem indirekten Schuße und flachen
Bogenwurfe auch noch einen direkten Schuß mit mäßiger Anfangs-
geschwindigkeit gestatten und — eben dieser ausgedehnteren Verwendbarkeit
wegen, — neuestens immer größere Verbreitung finden; diese sind die ge-
zogenen Geschütze, dann die glatten Granat= und Bomben-=
kanonen.
III. In solche, die blos dem flachen Bogenwurfe entsprechen,
nemlich die Haubitzen, und
IV. in jene, die nach ihren Anordnungen ausschließlich dem hohen
Bogenwurfe entsprechen, die Mörser.
6 si B. Nach Art ihres Verwendungszweckes theilen sich die
eschütze:
J. in Feldgeschütze, d. h. solche, deren Feuerwirkung nur leichtere
Deckungsmittel, gewöhnliche Gebäude, Feldschanzen u. s. w. zu
zerstören vermag, welche aber allen Bewegungen der Truppen
folgen können und dabei ohne besondere Vorrichtung des Bo-
dens rc. zur Wirkung gelangen sollen.
Man unterscheidet unter diesen wieder:
a) leichtes Feldgeschütz, das die Bedingung der Beweglichkeit
und leichten Bedienung im höchsten Grade erfüllt und wor-
unter das Gebirgsgeschütz, als das leichteste, selbst im kou-
pirtesten Terrain den Truppen folgen können muß, und
b) schweres oder Positions-Feldgeschütz, dessen besch ränktere
Transportfähigkeit ein Abweichen von gebahnten Straßen
und festem Boden nicht erlaubt, und dessen Bedienung eine mehr
unveränderliche Aufstellung erfordert.
II. in schweres oder Batteriegeschütz, das der Manövrir-
fähigkeit entbehrt, die stärksten Deckungsmittel — Festungs-
manern u. a. m. — zu zerstören vermag, und besonderer Vorbe-
reitung des Bodens 2c. bedarf, um in Aktion treten zu können.
Diese Geschützgattung zerfällt nach der speziellen Gebrauchs-
weise wieder in
*) Nach Sauer, Grundriß, Seite 340.