608 8. Abthl. Waffen und Munition.
Während die Wurfprobe die Länge des Weg,s, den die 1) mittels
des unverändert auf 45 Elevation gestellten Pulverprobemörsers 2) bei
festbestimmter Ladung 3) und in unverändertem Gewicht bleibende eiserne
Kugel 4) nach genau berechneter Wurftabelle zurücklegen muß, feststellt,
so ermittelt die Geschwindigkeitsprobe die Anfangsgeschwindig-
wiit, welche die Kraft des Pulvers dem aus dem Laufe tretenden Geschosse
mittheilt.
Zu dieser Probe sind verschiedene Instrumente in Gebrauch, wie
1) die ballistischen Pendel, auch in Bayern eingeführt, und die elektro-
magnetischen Chronographen (Zeitmesser), von denen der des belgi-
schen Artilleriehauptmanns Le Boulengé und jener des belgischen
Artilleriemajors Navez die bedeutendsten sind, und der erste in
Preußen und jetzt auch in Bayern Eingang fand;
2) die (Wagner'sche) Hebelprobe;
3) die hydrostatische Probe (von Regnier):
4) die Schlag-, Feder-, Zahn= und Stangenprobe.
Die in Bayern eingeführten Pulversorten sind:
1) das Jagd= und Scheibenpulver, 76 Theile Salpeter, 10 Theile
Schwefel, 14 Theile Kohle; rundes Korn in 6 Größen;
2) das neue Gewehrpulver, ist Jagdpulver Nr. 3—4;
3) das Musketenpulver, 75 Th. Salpeter, 12,5 Th. Schwefel,
12,5 Th. Kohle (franz. Dosirung); eckiges Korn, für die glatten
Handfeuerwaffen rc.;
4) bas Geschützpulver, Mischungsverhältniß wie 3, jedoch gröberes
orn;
5) Minenpulver; hiezu wird verdorbenes, um 15 Klafter zu kurz
werfendes, Geschützpulver verwendet.
Das Musketen= und Geschützpulver muß mit dem Pulverprobemörser
bei 92 gr. Ladung eine 29,4 Kilogr. schwere Kugel unter 45° Wurfwinkel
245—250 M. (133—134 rhein. Klafter) weit werfen; dagegen gibt das
Jagdpulver bei gleichen Verhältnissen 256 M. (136 Klafter) Wurfweite.
Ein rhein. Cubikfuß = 0,03092 Cub.-M. soll wiegen:
Geschützpulver 29,40, Musketenpulver 29,82, neues Gewehrpulver
30,80 Kilogr., wobei 1,12 Kilogr. Ueber= oder Mindergewicht
als Toleranz gestattet sind.
Die Militärpulverfabrik ist in Ebenhausen bei Ingolstadt; doch
wird auch in Privatfabriken gearbeitetes Pulver von der den Pulverfabri-
kationsausschuß bildenden Kommission nach genauer Prüfung angenommen.
Die Geschosse der kleinen Feuerwaffen bestehen aus reinem oder
legirtem Blei, jene der Geschütze aus Eisen (neben Zinkschroten) mit
Bleimantel.
Die Zündungen sind sehr verschieden; alle aber bestehen in einer
durch Schlag oder Reibung schnell entzündlichen Masse.
2. Die Infanteriemunition.
(Vorschriften für den Unterricht der königl. bayer. Infanterie, IX. Thl., III Abschn.)
Die Patrone für des Gewehr M/69 ist eine Einheitspatrone,
weil sie Pulverladung, Geschoß und Zündung in einer Hülse vereinigt,
ebenso die Patrone M/71 für das aptirte Werder= und Mausergewehr.