Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

646 8. Abthl. Waffen und Munition. 
6) Zum Schießen mit den Zimmer= Infant. Jzäger 
gewehren: 
jede Kompagnie 13500 13500 Zündhütchen für 
Zimmergewehre. 
Anmerkung. Die für die Stabsoffiziere und Hauptleute ausgeworfene 
Munition darf event. bei den Schießübungen der Sub- 
alternoffiziere und Mannschaften verwendet werden. 
III. Landwehr-Bezirkskommandos. 
100 scharfe Patronen zur Schießübung je für 1 Ofsizier (Adjutant), 
jeden Unteroffizier (incl. Bezirksfeldwebel) und Gemeinen, sofern dieselben 
noch nicht 3 Schießübungen absolvirt haben und sich das Bezirkskommando 
an einem Garnisonsorte befindet oder wenn Landwehrübungen stattfinden. 
Die verschossenen Patronenhülsen dürfen nach erfolgter Ausspülung 
des Pulverschleimes und ohne Entfernung der Zündkapseln aus denselben 
an gas Hauptlaboratorium abgeliefert werden, was jedoch bald geschehen 
muß. 
Anmerkung. Für Landwehrübungen bei Bezirkskommandos, die sich 
nicht an einem Garnisonsorte befinden, so viele Pa— 
tronen, als für die Landwehrmannschaft bewilligt werden. 
IV. Militär-Schießschule. 
Die zur Herstellung der Patronen für die Uebungsmunition erforder- 
lichen Materialien werden von der Militär-Schießschule jährlich gleichförmig 
mit den Truppen liquidirt. 
In dem Munitionsausweise sind die am Schlusse des Uebungsjahres 
vorhandenen Patronen, die zur Herstellung von scharfen oder Platzpatronen 
geeigneten Hülsen und die brauchbaren Packschachteln, sowie die etwa sonst 
noch disponiblen Munitionsmaterialien auf den Bedarf des nächsten Ue- 
bungsjahres in Anrechnung zu bringen und verbleiben bei der Schießschule. 
Dagegen sind die nur noch zu Exerzierpatronen verwendbaren, sowie 
die unbrauchbaren Hülsen an das Hauptlaboratorium, das gefundene Blei 
an das Artilleriedepot Augsburg abzuliefern. 
In dem treffenden Ausweise wird nachgewiesen, wie viel Blei in dem 
abgelaufenen Jahre aufgefunden und wie viel zu Exerzierpatronen brauch- 
bare und unbrauchbare Hülsen, sowie Blei an die obigen Stellen abgeliefert 
worden sind. 
V. Kavalerie-Regimenter mit Pistolen (Ulanen). 
1) Zu den Vorübungen jeder Trompeter und Gemeine 8 Platzpatronen. 
2) Zur Schießübung jeder Offizier 15 scharfe Patronen, jeder Unter- 
offizier, Trompeter und Gemeine 15 scharfe Patronen. 
3) Zum Manöver und zu Felddienstübungen jeder Unteroffizier und 
Gemeine 20 Platzpatronen. 
VI. Kavalerie-Regimenter mit Karabiner (Kürassiere und 
Chevaulegers). 
1) Zu den Vorübungen jeder Trompeter und Gemeine 8 Platz-Pa- 
tronen. 
2) Zur Schießübung mit Karabiner jeder Offizier 40 scharfe Pa- 
tronen, jeder Unteroffizier und Gemeine 40 scharfe Patronen.
	        
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