618 8. Abthl. Waffen und Munition.
A. Zum Schießen mit Geschützen:
Jede Fuß-Artilleriekompagnie zum Einüben der Rekruten:
a) jeder Rekrut 10 Schlagröhren, «
b) jede Kompagnie 25 Manöverkartuschen, Kaliber und Art nach
Wahl des Truppentheils, 30 Schlagröhren, 10 Luntenschlagröhren,
2 Zündlichter, 5 Kilo minder brauchbares Pulver, 0,25 Kilo
Mehlpulver, 1 Kilo Lunte.
8. Zum Schießen mit Gewehren:
1. Zum Einüben der Rekruten?) jeder Rekrut 4 Platzpatronen.
2. Zur Schießübung jeder Offizier 35 scharfe Patronen, jeder Unter-
offizier und Gemeiner 35 scharfe Patronen.
3. Zu Gefechtsübungen jeder Unteroffizier und Gemeiner 4 Platz-
patronen.
C. Zur Herstelllung und zum Entzünden von Kanonen-
schlägen behufs Uebung im Beobachten.
Jede Fuß-Artilleriekompagnie 20 Kilo minder brauchbares Pulver,
100 Schlagröhren und 1 Kilo Lunte.
X. Pionierbataillone.
1. Zum Einüben der Rekruten jeder Rekrut 4 Platzpatronen.
2. Zur Schießübung jeder Offizier 35 scharfe Patronen, jeder Unter-
offizier und Gemeiner 35 scharfe Patronen.
3. Zum Manöver und zu Felddienstübungen jeder Unteroffizier und
Gemeiner 20 Platzpatronen.
4. Zum Schießen mit den Zimmergewehren jede Kompagnie 8000
Zündhütchen.
5. Zu Minenübungen: das erforderliche, nach dem Umfange der
Uebungen abzumessende Quantum minder brauchbares Pulver wird jährlich
auf besondern Antrag der Inspektion des Ingenieurkorps und der Festungen
durch das Kriegsministerium überwiesen.
XI. Eisenbahnkompagnie.
1. Zum Einüben den Rekruten jeder Rekrut 4 Platzpatronen.
2. Zur Schießübung jeder Offizier 35 scharfe Patronen, jeder Unter-
offizier und Gemeiner 35 scharfe Patronen.
3. Zu besondern Uebungen jeder Unteroffizier und Gemeiner 4 Platz-
patronen.
4. Zum Schießen mit den Zimmergewehren jede Kompagnie 8000
Zündhütchen.
5. Zu Sprengversuchen: das erforderliche Quantum minder brauch-
bares Pulver und an Sprengpulver wird auf besondern Antrag der In-
spektion des Ingenieurkorps und der Festungen von Seite des Kriegs-
ministeriums überwiesen.
XII. Trainbataillone.
1. Zu den Vorübungen jeder Unteroffizier und Gemeiner 5 Platz-
patronen.
2. Zur Schießübung jeder Unteroffizier, Trompeter und Gemeiner
20 scharfe Patronen.
*) Für die mit Chassepotgewehren Bewaffneten fällt das Blindfeuern aus.