II. Abschn. Die Munition. 619
3. Zum Schießen mit dem Zimmergewehre:
a) jede Trainkompagnie incl. der Mannschaften der Verpflegs-
abtheilung 6000 Zündhütchen für Zimmergewehre,
b) jede Sanitätskompagnie 7000 Zündhütchen für Zimmergewehre.
XIII. Militär-Bildungsanstalten.
A. Kriegsschule.
1. Für die Schüler jeden Lehrkurses:
jeder Mann der Infanterie und Jäger 100 scharfe Patronen,
“ » „Kavalerie 24 scharfe Patronen der Waffe
„ „ „ Artillerie
„% „ 0 Pioniere entsprechend.
2. Für die bei der Schule kommandirten Offiziere: jeder Infanterie-,
Kavalerie-, Artillerie= und Ingenieuroffizier die Uebungsmunition in der-
selben Art und Anzahl wie die Offiziere bei den resp. Truppentheilen.
3. Zum Unterrichte in der Waffenlehre für jeden Lehrer der Waffen-
lehre pro Kursus: bis zu 40 scharfe Patronen für jede in der Armee ein-
geführte Handfeuerwaffe (excl. Wallbüchse). .
4. Zum Abbrennen für jeden Kursus: 10 Schlagröhren, 10 Lunten-
schlagröhren, 10 Säulenzünder, 10 Zündschrauben zu Zündvorrichtungen,
4 Zündlichter, 1 Pechfackel, 0,5 Kilo Geschützpulver, 0,25 Kilo Mehlpulver,
0,5 Kilo Lunte.
5. Die eventuell zu einigen Schüssen aus Geschützen erforderliche
Munition wird auf besondern Antrag der Inspektion der Militär-
Bildungsanstalten Seitens des Kriegsministeriums zugewiesen.
Die Anweisung zur Empfangnahme und Verabfolgung der Munition,
zur Zurücklieferung und Vereinnahmung des aufgefundenen Bleies, sowie
er Patronenhülsen und Packschachteln an das Hauptlaboratorium ertheilt
die Inspektion der Artillerie und des Trains im Benehmen mit der In-
spektion der Militär-Bildungsanstalten.
Bezüglich der Patronenhülsen ist das Verhalten wie sub Etat III.
8. Kadetten-Korps.
Das Artilleriedepot München verabfolgt zu Schießübungen der obersten
Klasse jährlich 3000 scharfe Patronen unentgeldlich; die außerdem noch
erforderlich erachtete Anzahl Patronen ist vom Kommando des Kadetten-
korps beim Hauptlaboratorium gegen Bezahlung zu regquiriren.
Die Patronenhülsen werden wie sub A. behandelt.
XIV. Große Herbstübungen in zusammengezogenen
Armeekorps.
Für jeden Truppentheil, welcher an den Korpsübungen Theil nimmt,
kann vom betreffenden Generalkommando beim Kriegsministerium ein der
Dauer der Uebung im zusammengezogenen Armeekorps entsprechender
Zuschuß zu der gewöhnlichen, den Truppen zustehenden jährlichen Munition
vor Beginn der Uebungen beansprucht werden.
Im Allgemeinen werden zu einer großen Herbstübung extraordinär
gewährt: für jeden Infanteristen 50, jeden Kavaleristen 15 Platzpatronen,
für jedes Geschütz 80 Manöver-Kartuschen nebst 96 Schlagröhren.
Der Zuschuß kann nach dem Ermessen des Generalkommandos auch
mit zu den vorhergehenden Uebungen verwendet werden, ist aber überhaupt