Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

Werichtigungen und Zusätze. 
Seite 129 Zeile 2 von unten statt: „darüber“ zu lesen „darunter.“ 
157 Zeile 14 und 15 von oben kommen die Worte: „eiserner Brust- und 
Rückencuiraß mit gelber Verzierung und rother, weiß eingefaßter 
Cuiraß-Krause“ in Wegfall. 
Zeile 16 von oben ist statt „gezogene Rückladungspistole M/69; Reiter- 
patrontasche für die Mannschaft M/69“ zu setzen: „Rückladungskarabiner 
M,71; Reiterpatrontasche für die Mannschaft M/76."“ 
Zeile 21 von unten statt „Rückladungspistole“ „Rückladungs-Karabiner 
/71 mit Ausnahme der Unteroffiziere, Trompeter und Pioniere.“ 
Zeile 9 von unten statt „M/69“ zu setzen „M/71; Reiterpatrontasche M/76. 
„ 161 Zeile 25—30 von oben zu ersetzen vurch: 
40 professionelle Eisenbahnarbeiter (Oberbauarbeiter, Bahnwärter, 
Weichensteller, Fahrpersonal, Bremser, Rangirer, Telegraphisten, auch 
Eisenbahntechniker, Meßgehülfen, Baugewerkschüler); 12 Schlosser 
und Maschinenarbeiter (Heizer Werkstattarbeiter); 6 Schmiede; 26 
Zimmerleute und Schiffbauer; 10 Maurer; 8 Bergleute, Tunnelarbeiter; 
10 Steinhauer; 2 Brunnenmacher; 8 Spängler (Kupferschmiede für 
Telegraphenleitungen und Apparate; 4 Tischler und Wagner. 
171 Nach Zeile 17 von unten anzumerken, daß die Geschoßfabrik vom 1. 
Januar 1877 ab unter der Benennung „Direction der Gewehrfabrik 
unmittelbar der Inspection der Artillerie und des Trains unterstellt 
ist. (V. Bl. 1876 Nr. 52.) 
305 Nach Zeile 12 von oben anzumerken: 
Gemäß K.-M.-R. v. 20 Nov. 1876, V. Bl. 47, erhalten die 
Militär-Gefangenen des Gemeinenstandes in Festungsgefängnissen 
vom 11. Dezember 1876 ab keine Löhnung mehr baar, dagegen 
werden die bis dahin aus dem Löhnungsreste von 5 Pfennig be- 
strittenen kleinen Bedürfnisse aus dem entsprechend erhöhten Unkostenfond 
bezahlt und zugleich die Selbstanfertigung des Putz= und Reinigungs- 
materials von dem Festungsgefängnisse angestrebt. 
Ferner wird die bisher durch den Militärgefangenen sofort eigen- 
thümlich erworbene Hälfte der Arbeitszulage und des Nebenverdienstes 
gleichfalls zu seinen Gunsten als baares Depositum asservirt und 
bei seiner Entlassung aus dem activen Heere ausbezahlt, sofern 
inzwischen nicht Bestrafung mit Zuchthaus oder abermals mit Ge- 
fängniß eingetreten ist. · 
»4853eile17vonuntenstatt»ungültige«zulesen,,endgültige«. 
„ 500 Zeile 7 von oben ist anzufügen: Gesuchsteller um Magazinsaufseherstellen 
müssen einer berittenen Heeresabtheilung angehören oder angehört 
haben gder sonst Nachweis für ihre Befähigung beibringen. V.-Bl. 1876, 
r. rt 
„ 505 Zeile 14 und 15 von oben fallen fort, da vom 1. Januar 1877 an 
Mrlaubsabzüge als erspart auf den Etat berechnet werden. V.-Bl. 1876, 
r. 53. 
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