fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Bekaunntmachung 
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdicust berechtigt find. 
  
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. 1 der Wehrordnung 
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zengnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Verzeichniß 
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasten. 
  
I. Königreich Preußen. 1 11. das Ghnnasiun zu Lyck, 
Provinz Ostpreußen. 12. Miemel, 
1. Das Gymmasium zu Allenstein, 13. Rastenburg, 
2. Bartenstein, 14. " "O Rössel, 
3. Braunsberg, 15 Tilstt, 
4. Gumbinnen, 16. Wehlau. 
5. Hohenstein, « 
6. Insterburg (verbunden mit Provin; Westpreußen. 
dem Real-Gymnasium daselbst), 17. Das Gymnasium zu Conitz, 
7. Altstädtische Gymnasium zu Königsberg 18. Culm, 
i. Ostpr., 19. Königliche Gymnasium zu Danzig, 
8. Friedrichs-Kollegium daselbst, 20. .Städtische Gymnasium daselbst, 
99. . Krneiphöfische Gymnasium daselbst, 21. . Gymnasium zu Elbing, 
10. . Wilhelms-Gymnasium daselbst, 22. Oü Graudenz,
	        
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