Metadata: Sagenbuch des Königreichs Sachsen

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lassen. Als sie aber hierbei etliche dergleichen Schötchen selbst auf— 
gemacht, sind die darin verborgen liegenden Perlen ihr unter den 
Fingern geschmolzen, welches auch andern Leuten begegnet ist, daher 
sie geurteilt und gesagt: „Ei, so ist es eine sonderbare Gnade von 
Gott, deren wir nicht würdig sind.“ 
759. Die Totenhand zu Buchholz. 
Gräße, Bd. J, Ar. 521; Ziehnert, S. 353 ff. 
Als im Jahre 1730 der Totengräber auf dem Kirchhofe zu 
Buchholz ein Grab graben wollte, fand er im Sande eine noch 
ganz unverwesete Totenhand, der aber der Gold- und kleine Finger 
wie weggehackt waren. Er zeigte dieselbe dem Pastor Melzer da— 
selbst, und dieser schlug nun im Kirchenbuche nach, wem dieselbe 
gehört haben möge, da er sich erinnerte, daß schon am 14. Juni 
des Jahres 1704 ihm von dem damaligen Totengräber dieselbe 
Meldung gemacht worden sei, er aber demselben den Bescheid ge- 
geben, die Hand wieder einzuscharren, weil sie wahrscheinlich an 
einer Wasserkluft gelegen und deshalb nicht habe verwesen können. 
Jetzt fand sich's, daß die Hand dem im Jahre 1669 begrabenen 
Sohne des Stadtrichters von Buchholz, Andreas Müller, gehörte, 
der, weil er seine alte Mutter, die er bestohlen und, als sie ihm 
den Diebstahl vorgeworfen, gemißhandelt und mit Ermordung be- 
droht hatte, von dieser verflucht worden war. Dadurch war denn 
jene alte Sage bewiesen, daß dem, der sich an seinen Eltern ver- 
geht, die Hand aus dem Grabe wächst.“ 
760. Vögel sind Unglücksverkündiger. 
Chr. Lehmann, Histor. Schauplatz, S. 834; danach bei Köhler a. a. O., 
Ar. 398. 
Als im Jahre 1639 ein großes Sterben war, hatten die 
Baben bei Tage ein greulich Geschrei, bissen sich auch des Aachts 
  
Beispiele s. bei Garmann, De miraculis mortuorum, p. 91; 
Iccander, Sächsische Kernchronik, LVI. Kouvert, S. 477; Kornmann, 
De mirac. mort., P. II, c. 47—50.
	        
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