Die Entente Cordiale — Marokko — Hull — Klel. 221
licht, das nachher unter dem Namen des Marokkoabkommens bekannt
und bistorisch geworden ist. Tatsächlich bezog es sich auch in der Haupt-
sache auf Marokko und Agppten und regelte außerdem eine Anzahl kolo-
nialer Fragen, die zwischen beiden Mächten noch schwebten. Diese Ver-
einbarung war im Sommer 1903 begründet und vorbereitet worden,
als Loubet und Oelcassé den Pariser Besuch König Eduards in London
erwiderten. Der Botschafter der französischen Republik in London,
Mr. Paul Cambon, hat, wie überhaupt an der französisch-englischen
Annäherung, hervorragenden Anteil am Zustandekommen der Berein-
barung gehabt: in Frankreich ist er als der politische Inspirator Delcassés
bezeichnet worden. Man ist sich damals über die Hauptpunkte einig ge-
worden und hat die Einzelheiten innerhalb des nächsten halben Zahres
ausgearbeitet und untereinander ausgemacht. Angesichts der Bedeutung
und der Folgen dieses Abkommens möge der Inhalt seines wichtigsten
Teiles folgen:
Die britische Regierung erklärt, daß sie nicht die Absicht hat, den
politischen Zustand Agpptens zu ändern.
Die Regierung der französischen Republik erklärt ihrerseits, daß sie
die Aktion Englands in diesem Lande nicht bindern wird, weder dadurch,
daß sie einen Termin für das Ende der britischen Okkupation ÄAgpptens
verlange, oder auf irgendeine andere Weise. Oie französische Regierung
gibt ferner ihre Zustimmung zu dem Entwurfe eines Oekretes des Khe—
diven, das dem Abkommen angehängt ist und die für nötig gehaltenen
Garantien enthält, um die Papierinhaber der ägoptischen Staatsschuld
sicherzustellen, aber unter der Bedingung, daß nach dem Inkrafttreten
des Dekretes keine Anderung mehr eingeführt werden kann ohne Zu-
stimmung der Unterzeichnungsmächte der Londoner Konvention von 1885.
(Dazu gehört auch das Deutsche Reich.)
Man ist übereingekommen, daß die Generaldirektion der ägyptischen
Altertümer nach wie vor einem französischen Gelehrten anvertraut bleibe.
Die französischen Schulen in Agppten werden sich derselben Freiheit er-
freuen wie bisher.
Die französische Regierung erklärt, daß sie nicht die Absicht hat,
den politischen Zustand Marokkos zu ändern.
Ihrerseits anerkennt die britische Regierung, daß es Frankreichs
Sache ist — zumal in seiner Eigenschaft als Grenzmacht Marokkos auf
einer langen Strecke. —, über die Ruhe dieses Landes zu wachen, ihm
seinen Beistand für alle administrativen, wirtschaftlichen, finanziellen
und militärischen Reformen zu leihen, deren es bedarf.
Oie britische Regierung erklärt, daß sie der diesen Zwecken dienenden
französischen Aktion keine Hindernisse in den Weg legen wird unter dem