ßische Polonismus haben, der mit den Traditionen Kaiser Wilhelms I. so
flagrant in Widerspruch steht ...“
So entstanden Kronstadt (der erwähnte französische Flottenbesuch) mit
der Marseillaise und die erste Annäherung zwischen dem absoluten Zarentum
und der Französischen Republik, unserer Ansicht nach ausschließlich durch
die Mißgriffe der Caprivischen Politik herbeigeführt. Dieselbe hat Rußland
genötigt, die Assekuranz, die ein vorsichtiger Politiker in den großmächt-
lichen Beziehungen Europas gern nimmt, in Frankreich zu suchen.“
Diese Enthüllung hatte ein ungeheures Aufsehen, in Deutschland nicht
nur, sondern in der ganzen Welt, zur Folge. Das amtliche Mitteilungsblatt
der Reichsregierung, der ‚„Reichsanzeiger‘, schrieb:
„Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß die Regierung nicht, wie viel-
fach gewünscht wird, das Wort zu den ‚Enthüllungen‘ der ‚Hamburger
Nachrichten‘ zur Sache ergreifen wird. Diplomatische Vorgänge der von den
‚Hamburger Nachrichten‘ erwähnten Art gehören ihrer Natur nach zu den
strengsten Staatsgeheimnissen: sie gewissenhaft zu wahren, beruht auf einer
internationalen Pflicht, deren Verletzung eine Schädigung wichtiger Staats-
interessen bedingen würde. Die Kaiserliche Regierung muß daher auf jede
Klarstellung verzichten, sie wird jenen Auslassungen gegenüber weder Fal-
sches berichtigen noch Unvollständiges ergänzen, in der Überzeugung, daß
die Zuversicht’ in die Aufrichtigkeit und die Vertragstreue bei anderen
Mächten zu fest begründet ist, als daß sie durch derartige Enthüllungen er-
schüttert werden könnte.‘
Manchem mag es vielleicht unnötig erscheinen, wenn auf solche Streite
und Streitgegenstände einer längst vergangenen Zeit und einer versunkenen
politischen Ära des Deutschen Reiches eingegangen wird. Tun wir es gleich-
wohl, so geschieht es, um die unwürdige, unsachliche Haltung der Regie-
rung, auch des Kaisers, in seinem Streben nach ‚‚populärem Absolutismus‘“
und auch des geaamten Offiziösentums an einem flagranten Beispiel dar-
zutun: die Erklärung der Reichsregierung warf den ‚Hamburger Nach-
richten‘, also Bismarck, vor: Verrat ‚strengster Staatsgeheimnisse‘‘, den
Versuch, ‚die Zuversicht in die Aufrichtigkeit und die Vertragstreue der
deutschen Politik zu erschüttern‘, und schließlich: die Angaben der ‚Ham-
burger Nachrichten‘ enthielten Unwahrheiten und wesentliche Lücken.
Hierzu antworteten die „Hamburger Nachrichten“: Unvollständiges
würde nur dann ergänzt werden können, wenn man den vollständigen Text
jenes Vertrages veröffentlichte, ‚Falsches aber ist in unseren Anführungen
überhaupt nicht enthalten‘. Die ‚Hamburger Nachrichten‘ hätten das
Recht, eine Berichtigung auf Grund des Pressegesetzes zu verlangen. Zu den
anderen Punkten: Jene russisch-deutschen Verhandlungen gehörten der Ge-
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