die den wichtigften Einfluß auf ihre Wohlfahrt haben, denken sollen. Wenn
Ihr bei Leitung Eures Departements nach ächt lutherischen Grundsätzen
verfahrt, welche so ganz dem Geiste und der Lehre des Stifters unserer
Religion angemessen sind, ohne Euch an dogmatische Subtilitäten zu hängen,
so werdet Ihr es selbst bald einsehen lernen, daß weder Zwangzgesetze,
noch deren Erneuerung nöthig find, um deren wahre Religion im Lande
aufrecht zu erhalten und ihren wohlthätigen Einfluß auf das Glück und die
Moralität aller Volksklassen zu verbreiten. Ich habe Euch diese meine Meinung
nicht vorenthalten wollen.“
Natürlich hatte man in dem Kabinette des Königs gemeint, Wöllner
würde nach einer so derben Zurechtweisung von seinem Posten, auf welchem
durch ihn und seine Gesinnungsgenossen nichts mehr geschehen konnte, zurücktreten,
allein er fuhr nichtsdestoweniger fort, zu unterzeichnen und zu verfügen,
bis ihm Anfangs März 1798 seine Entlassung, und zwar ohne Erwähnung
einer Pension, zugeschickt wurde. Auch seine Werkzeuge, Hermes und Hilmer,
wurden mit Pensionen von 500 Thalern außer Amtsthätigkeit gesetzt, und der
Prediger Waltersdorf aus dem Confistorium entfernt. An Wöllner's Stelle
wurde der pommersche Regierungspräsident von Massow zum Chef des lutherischen
geistlichen und Schulen-Departements ernannt; denn reformirte Schulund
Kirchensachen standen nach damaliger Verfassung unter einem besonderen
Departements-Chef; auch hießen diese Chefs nicht geistliche, sondern Justizminister.
Ihre Amtsverrichtungen erstreckten sich nicht ungehindert über die
ganze Monarchie, da den alten, unter Friedrich Wilhelm I. eingeführten Einrichtungen,
welche im Allgemeinen keine bedeutende Aenderung erlitten hatten,
gemäß verschiedene Provinzialminister bestanden.
Das Religionsedikt war nicht in der Form, wohl aber faktisch durch die
erwähnten königlichen Rescripte aufgehoben; für die Prüfungen aber erschien
unter dem Datum vom 12ten Februar 1799 eine Instruktion, nach welcher
zwei Prüfungen, die erste für die Candidaten, die zweite beim Eintritt in's
geistliche Amt, angeordnet wurden. Die Bezirks-Inspektoren, denen die Aufsicht
darüber zustand, erhielten vom Jahre 1804 ab den Namen Superintendenten.
Seine ernste Neigung, abgesehen von allen dogmatischen Spitzfindigkeiten,
im wahren Geiste der evangelischen Kirche Frieden und Einheit herzustellen,
bezeugte der König durch eine Kabinetsordre vom 18ten Juli 1798 an die
Staatsminister von Thulemeier und von Massow, als Chefs des geistlichen
Departements für die reformirte und lutherische Kirche, in welcher er äußerte:
„Er habe aus einer durch den Ersteren ihm überreichten Denkschrift des Ober-Cenftistorialraths
Sack über die Abfassung einer neuen, für beide Confessionen
gemeinschaftlichen Kirchenagende mit Wohlgefallen ersehen, daß sehr viele Prediger
in Gemeinden beider Confessionen das Bedürfniß einer verbesserten Liturgiesehr
lebhaft fühlen und daher eine den gereinigten Religionsbegriffen angemessene
neue Agende sehnlichst herbeiwünschen. Es freue ihn jetzt besonders, daß
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