Full text : Aufgaben der Eisenbahn-Politik

144  Bericht  des  gemischten  Ausschusses  etc.

unter  entsprechender  Kontrole  das  Recht  haben  sollen,  direkte  Fahr-  und  Frachtpreise
  über  die  Linien  anderer  Gesellschaften  zu  machen.

Einige  der  Experten  haben  einen  weiteren  Vorschlag,  wie  früher  erwähnt
wurde,  in  Bezug  auf  die  Fahrberechtigungen  zu  machen.  Sie  haben  vorgeschlagen,
  dass  wenn  das  Land  bis  zu  einer  gewissen  Ausdehnung,  wie  oben  beschrieben,
  in  Bezirke  eingetheilt  ist,  die  grossen  fusionirten  konkurrirenden  Gesellschaften
  die  grösste  Leichtigkeit  haben  sollen,  vermittelst  Fahrberechtigungen
Passagiere  und  Frachten  und  die  neutralisirten  Bezirke  zu  schicken  und  dass  sie
überdies  durch  ähnliche  Erleichterungen  und  Fahrberechtigungen  Zugang  zum
Lancashire-Verkehr  haben  sollen.  Diese  Erleichterungen  und  Fahrberechtigungen
sollen  einschliessen,  die  Benützung  der  Bahnhöfe,  Kohlen  und  Wasserstationen
und  Bediensteten  auf  den  Linien  der  Eigenthumsgesellschaft  und  sich  auf  das
Recht  ausdehnen,  sowohl  für  den  Lokal-  als  für  den  Durchgangsverkehr  Güter
aufzunehmen  und  abzusetzen.  Nun  wenn  dieser  Plan  in  seiner  vollen  logischen
Ausdehnung  durchgeführt  würde,  würde  er  wie  oben  erwähnt  jeder  Eisenbahngesellschaft
  in  dem  vereinigten  Königreiche  die  ausgedehnteste  Benützung  der
Linien,  Bahnhöfe,  Magazine  und  Bediensteten  jeder  anderen  Gesellschaft  gestatten
  und  würde  zu  Gunsten  der  Eisenbahngesellschaften  die  ursprüngliche
Theorie  verwirklichen,  dass  die  Linie  jeder  Gesellschaft  allen  Frachtführern  gegen
Bezahlung  eines  Zolles  offen  stehen  soll.

Aber  während  sie  Broughton,  welcher  die  kleinen  Eisenbahnen  in  Wales
vertritt  und  sich  über  die  Weigerung  der  grossen  Gesellschaften,  deren  Frachtgüter
  zu  befördern,  beklagt,  eine  solche  Anschauung  zu  begünstigen  scheint,
schränken  die  Herrn  Price  und  Allport  und  Sir  E.  Watkin  diese  umfassende  Schlussfolgerung
  ein.

Sie  würden  die  Gewährung  von  Fahrberechtigungen  auf  Fälle  beschränken,
wodurch  die  Fusion  von  zwei  Gesellschaften  (z.  B.  die  London  -  Northwestern
und  die  Lancashire-Yorkshire)  eine  dritte  angrenzende  Gesellschaft  (z.  B.  die
Midland  oder  die  Manchester-Shefield  und  Lincolnshire)  der  freien  Verbindung
mit  einer  der  fusionirenden  Gesellschaften,  welche  die  dritte  Gesellschaft  entweder
  genossen  hat  oder  ausser  dem  Falle  der  Fusion  möglicherweise  hätte
geniessen  können,  beraubt  wird,  oder  möglicherweise  beraubt  werden  könnte
und  Mr.  Price  möchte  augenscheinlich  den  vorgeschlagenen  Gerichtshof  ermächtigen,
  sie  in  allen  Fällen  zu  ertheilen,  wo  Erleichterungen  von  einer  Gesellschaft
einer  anderen  unangemessenerweise  verweigert  werden.

Aber  es  ist  von  diesen  Experten  nicht  vorgeschlagen,  dass  Fahrberechtigungen
  gegenüber  einer  Gesellschaft  ertheilt  werden  sollen,  welche,  wie  die  North-Eastern
  oder  Great-Eastern,  schon  einen  Bezirk  zu  eigen  haben,  oder  dass  die
grossen  Gesellschaften,  welchen  diese  Ermächtigungen  gegeben  werden,  als  allgemeine
  Regel  die  Erleichterungen  reciprok  gewähren  sollen  oder  dass  sie  zur
Vergeltung  auf  ihren  Linien  ihren  anderen  Nachbarn  Erleichterungen  geben  sollen.

Während  jedoch  der  Plan  der  Fahrberechtigungen,  als  in  dieser  Weise  vorgeschlagen,
  offenbar  in  seiner  Anwendung  zu  partiell  wäre,  um  für  die  allgemeinen
  Interessen  des  Publikums  vorzusorgen,  verdient  es  Beachtung,  wie  weit  er,
wenn  er,  wie  von  Mr.  Broughton  vorgeschlagen,  allgemein  gemacht  würde,  leicht
ein  wirksames  Mittel  abgeben  würde,  um  einen  freien  Uebergang  des  Verkehrs
zu  fördern.

Es  ist  auf's  Klarste  nachgewiesen,  dass  Fahrberechtigungen  auf  stark  be-