144 Bericht des gemischten Ausschusses etc.
unter entsprechender Kontrole das Recht haben sollen, direkte Fahr- und Frachtpreise
über die Linien anderer Gesellschaften zu machen.
Einige der Experten haben einen weiteren Vorschlag, wie früher erwähnt
wurde, in Bezug auf die Fahrberechtigungen zu machen. Sie haben vorgeschlagen,
dass wenn das Land bis zu einer gewissen Ausdehnung, wie oben beschrieben,
in Bezirke eingetheilt ist, die grossen fusionirten konkurrirenden Gesellschaften
die grösste Leichtigkeit haben sollen, vermittelst Fahrberechtigungen
Passagiere und Frachten und die neutralisirten Bezirke zu schicken und dass sie
überdies durch ähnliche Erleichterungen und Fahrberechtigungen Zugang zum
Lancashire-Verkehr haben sollen. Diese Erleichterungen und Fahrberechtigungen
sollen einschliessen, die Benützung der Bahnhöfe, Kohlen und Wasserstationen
und Bediensteten auf den Linien der Eigenthumsgesellschaft und sich auf das
Recht ausdehnen, sowohl für den Lokal- als für den Durchgangsverkehr Güter
aufzunehmen und abzusetzen. Nun wenn dieser Plan in seiner vollen logischen
Ausdehnung durchgeführt würde, würde er wie oben erwähnt jeder Eisenbahngesellschaft
in dem vereinigten Königreiche die ausgedehnteste Benützung der
Linien, Bahnhöfe, Magazine und Bediensteten jeder anderen Gesellschaft gestatten
und würde zu Gunsten der Eisenbahngesellschaften die ursprüngliche
Theorie verwirklichen, dass die Linie jeder Gesellschaft allen Frachtführern gegen
Bezahlung eines Zolles offen stehen soll.
Aber während sie Broughton, welcher die kleinen Eisenbahnen in Wales
vertritt und sich über die Weigerung der grossen Gesellschaften, deren Frachtgüter
zu befördern, beklagt, eine solche Anschauung zu begünstigen scheint,
schränken die Herrn Price und Allport und Sir E. Watkin diese umfassende Schlussfolgerung
ein.
Sie würden die Gewährung von Fahrberechtigungen auf Fälle beschränken,
wodurch die Fusion von zwei Gesellschaften (z. B. die London - Northwestern
und die Lancashire-Yorkshire) eine dritte angrenzende Gesellschaft (z. B. die
Midland oder die Manchester-Shefield und Lincolnshire) der freien Verbindung
mit einer der fusionirenden Gesellschaften, welche die dritte Gesellschaft entweder
genossen hat oder ausser dem Falle der Fusion möglicherweise hätte
geniessen können, beraubt wird, oder möglicherweise beraubt werden könnte
und Mr. Price möchte augenscheinlich den vorgeschlagenen Gerichtshof ermächtigen,
sie in allen Fällen zu ertheilen, wo Erleichterungen von einer Gesellschaft
einer anderen unangemessenerweise verweigert werden.
Aber es ist von diesen Experten nicht vorgeschlagen, dass Fahrberechtigungen
gegenüber einer Gesellschaft ertheilt werden sollen, welche, wie die North-Eastern
oder Great-Eastern, schon einen Bezirk zu eigen haben, oder dass die
grossen Gesellschaften, welchen diese Ermächtigungen gegeben werden, als allgemeine
Regel die Erleichterungen reciprok gewähren sollen oder dass sie zur
Vergeltung auf ihren Linien ihren anderen Nachbarn Erleichterungen geben sollen.
Während jedoch der Plan der Fahrberechtigungen, als in dieser Weise vorgeschlagen,
offenbar in seiner Anwendung zu partiell wäre, um für die allgemeinen
Interessen des Publikums vorzusorgen, verdient es Beachtung, wie weit er,
wenn er, wie von Mr. Broughton vorgeschlagen, allgemein gemacht würde, leicht
ein wirksames Mittel abgeben würde, um einen freien Uebergang des Verkehrs
zu fördern.
Es ist auf's Klarste nachgewiesen, dass Fahrberechtigungen auf stark be-