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2) an den Kosten für die Bahnverwaltung, sowie an den Steuern, Kom-
munalabgaben und öffentlichen Lasten nach Maßgabe der wirklichen
Ausgaben innerhalb ihres Bereichs
3) an den Kosten der Transportverwaltung, und zwar:
a) an den Kosten für Unterhaltung, Ergänzung und durch den Ver-
schleiß bedingte Erneuerung der Lokomotiven
nach Verhältniß der von den Lokomotiven auf jeder Strecke
zurückgelegten Lokomotiv-Achsmeilen, ·
b) an den Kosten für Untethaltung, Ergänzung und durch den Ver-
schleiß bedingte Erneuerung der Wagen
nach Verhältniß der von den Wagen auf jeder Strecke zurück-
gelegten Wagen-Achsmeilen,
e) an den übrigen Transportverwaltungs-Kosten, exkl. der Kosten für
Benutzung fremden Transportmaterials,
nach Verhältniß der zusammen zu rechnenden, auf jeder Bahn-
strecke durchlaufenen Lokomotiv-Achsmeilen und Wagen-Achs-
meilen.
Als vereinbart gilt, daß in jedem Betriebsjahre
auf je 60,000 Lokomotiv-Meilen
die Beschaffung einer Lokomotive,
auf je 80,000 Personenwagen-Meilen
die Beschaffung eines Personenwagens,
auf je 40,000 Gepäck- und Güterwagen-Meilen
die Beschaffung eines Gepäck- resp. Güterwagens
als durch den Verschleiß bedingte Erneuerung (3 a. und b.) zu erfolgen hat.
II. Da die Wilhelm-Luxemburg. Bahnen eigenes Betriebsmaterial nicht
besitzen, von der deutschen Eisenbahnverwalung mit einem solchen vielmehr
auszurüsten sind, so ist die Generaldirektion der
senbahnen berechtigt, für die
Benutzung ihres Betriebsmaterials alljährlich eine Entschädigungssumme unter
die Betriebsausgaben für die Wilhelm-Luxemburg-Bahnen nach folgenden Grund-
sätzen aufzunehmen:
a) Von dem gesammten Geldbetrage, welcher für die Beschaffung (nicht
auch Erneuerung oder Ergänzung) deren Kosten ohnehin zu den lau-
fenden Betriebsausgaben zählen) der Betriebsmittel für die ihr unter-
stellten Bahnen wirklich verausgabt worden ist, werden, und zwar von
den bei dem Beginn der Betriebsverwaltung vorhandenen, von diesem
Tage ab, von den später beschafften von dem Tage der Inbetriebnahme
deaselbem ab, resp. von den überjährigen am Schlusse des Jahres vor-
handen gewesenen für das ganze betreffende Betriebsjahr, 5 Prozent
Zinsen berechnet und deren Summe
bei den Lokomotiven nebst Tendern
nach Verhältniß der Lokomotiv-Achsmeilen,