Arsnei- und Bandagen-Taschen. 653
Pulv. jalap. c. Kal. sulphur., Pulv. ipecac. c. tartar. stibiat. je 8 Dosen,
Pulv. ipecacuanh. opiat. 10 Dosen a 10 gran,
Pulv. e tart. stibiat. 10 Dosen.
Die Gefässe für Plumb. acetic. und Tinct. opii müssen mit eingebrannter
rother Schrift versehen sein. Die Gefässe haben Korkpfropfen,
und sind Anträge auf Ersatz derselben durch eingeriebene Glasstöpsel
aus Zweckmässigkeits-Gründen abgelehnt worden.
I. An Verbandmitteln:
2 Stück acht-, 2 sechs-, 3 vier-, 2 dreiellige Zirkelbinden, 15 Loth
alte Leinwand, yo Loth Charpie und
DI. An Utensilien:
ein Feld-Tourniquet — Schnallen-Tourniquet.
Von diesen Gegenständen können die 2 acht-, 2 sechs- und die 3
vierelligen (im Ganzen 7) Binden und die alte Leinwand in den Taschen
keine Aufnahme finden, sondern müssen, in einem besonderen leinenen
Beutel eingeschlossen, von den Gehülfen in ihren 'Tornistern mit untergebracht
und transportirt werden; die Arzneien, das Tourniquet, die Charpie
und die beiden dreielligen Binden finden dagegen in den Taschen ausreichenden
Raum. — Bei den Truppen zu Pferde bleiben die Arznei- und
Bandagen- (Sattel-) Taschen, wie solche früher die Aerzte hatten, der
Form nach unverändert und müssen gleichfalls auf Höhe der Etatszahl
der Lazareth-Gehülfen vorhanden sein und von den Gehülfen mitgeführt
werden; die Füllung derselben ist die gleiche, wie bei den Fusstruppen. —
Die Militär-Aerzte haben dafür zu sorgen und bleiben dafür verantwortlich,
dass diese Taschen mit Standgefässen und den übrigen Geräthschaften
jederzeit vollständig und in Ordnung gehalten werden und der Bedarf an
Verbandnitteln zur Füllung derselben sich vorräthig befinde. Für die
gewöhnlichen Friedensmärsche können diese Verbandmittel aus, der Aufischung
bedürfenden Depotbeständen entnommen werden; die für eine
Mobilmachung dagegen deponirten Verbandmittel müssen aus neuer Leinwand
angefertigt oder mindestens noch vollkommen gut und einer langen
Aufbewahrung fähig sein, und können daher die den Dispensiranstalten
aus den Depots zugegangenen Verbandstücke hierzu in der Regel nicht
benutzt werden. — Wegen Wiederbeschaffung zerbrochener Standgefässe
etc, welche am Garnisonorte nicht entsprechend zu erlangen sind,
haben sich die Aerzte an den Medicinalstab zu wenden und diesem auch
die Geldbetrüge einzuschicken. — Die in den frühern Chirurgentornistern
befindlichen Tourniquets sind zu den Taschen der Lazareth-Gehülfen verwandt.
Diese, früher aus den Depots überwiesen, werden in den Medicinoder
Bandagen-Kasten der Truppentheile aufbewahrt und in den Apotheken-Utensilien-Inventarien
der Lazarethe, in welchen sich die Kasten
befinden, nachgewiesen. — Die bei der neuerlichen Reorganisation der
Armee für die neuformirten Truppentheile etwa erforderlichen Lazareth-Gehülfen-Taschen
sind aus den Beständen der Landwehr und der aufgelösten
Truppentheile zu entnehmen gewesen. Die Pionier-Bataillone des
„ 2., 5. und 6. Armee-Korps haben aus den Beständen des 4. Landwehr-Husaren-Regiments
noch je eine Arznei- und Bandagen-Tasche, nach
entsprechender Umänderung derselben, für ihre 4ten Kompagnien erhalten.
(Erl. d. Mil.-Oek.-Dep. vom 4. Juni 1861.)