Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Nr.  248.
Borlage  der  Rauglisten.
Berlin,  den  9.  November  1877.

Des  Liegs  Miasterinm  hat  Geranlassung  darauf  hinzuweisen,  daß  auf  Grund  der  Allerhöchsten  Kabinets-Da
  vom  11.  September  1873  und  der  kriegseministeriellen  Aveführunge  Bestimmungen  vom  3.  Februar
874  (A.-V.-Bl.  pro  1874  Nr.  2)  “  sämmtlichen  in  der  gedruckten  und  Ounartierliste  als  solche
14  asteflhcke  Behörden,  Truppentheile  und  Onstitute  zur  t  Vorlage  von  -oangliten
und  Ranglisten-Veränderungs-Nachweisungen  auf  dem  Mestangemwege2  flichtet  sind,  und  daß  zu  diesen
Behärden  auch  diejenigen  rechnen  sind,  welche  am  genannten  Orte  hinter  it  „rGorwpernements  und
Kommand  ben  unter  .Gaureisenten,  und  Artilleriedepots“"  Aufnahme  ge  esunden  rd
Dezeen  bedingt'  die  Aufführung  einer  Behörde  blos  im  Jhs-  etischen  Vereichuiß  des  Quartierstandes
  der  Armee“  die  oben  beregte  Verpsüct  kins  nicht.
Kriegs-Ministerium.
v.  Kameke.
No.  854.  8.  A.  1.

Nr.  244.
Herausgbe  einer  umgeänberten  Schießinstruktion  für  die  Infanterie.
Di  Berlin,  den  15.  November  1877.
ie  Herausgabe  einer  neuen,  mehrfache  Aenderungen  im  Scheibenmaterial  bedi  enden  ießinstruktion
für  din  -s“  ist  nat  dem  zeluscch  Tage  e  St  genehmigt  w  "  .  Schiebiusn
rmee  wird  hiervon  mit  dem  Hinzufügen  i  in  Kenntniß  g  a  2  die  elh  inng  dieser  Instruktion
voranesichh  spãtestens  nitte  Dezember  erfolgen  wir
F  Migarun.
v.  Kameke.
No.  452.  11.  A  1.

Nr.  245.
Ermächtigung  bdes  Dr.  Middenberf  in  Lima  zur  Ansstellung  von  Zeuguissen  für  Deutsche  Militärlichtige
  in  Pern.
In  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  8.  August  v.  J.  (Zentralblatt  von  1876  Seite  422)  wird  hierdurch
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  dem  Dr.  Ernst  Middendorf  in  Lima  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung
der  in  F.  4I,  14.  und  b.  des  ersten  Theils  der  Deutschen  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  bezeichneten
Zeugnisse  über  die  Untauglichkeit  bezw.  bedingte  Tanglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen  Tonhelst
worden  ist,  welche  ihren  —  Anfenthalt  in  Pern  haben.

Verlin,  den  23.  August
Der  Reichskanzler.
In  Bathzetuns  ·

 

in,  den  6.  November  1877
Vorstehende  Bekanntmachung  wird  hiermit  im  Anschluß  an  vie  diesseitige  Veröffentlichan  vom
17.  August  v.  2  —  Nr.  18  des  “  J  t  —  zur  7%  d  Armee  gebracht.  6
Kriegs-Mini  iseerium:  Allgemeines  Leiche-Deportement.
kSEl  Boigts-Rhetz.  aprivi.
No.  147.  11.  A.  1.