Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1873. (7)

320 
  
  
  
  
Betrag 
 Einnahme. für 
 1874. 
 
Thlr. Thlr. 
1. Zölle und Verbrauchssteuern. 
von dem Zollvereine. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche 
Bundesstaaten theilnehmen. 
 1. Ein= und Ausgangsabgaben — 31,316,410 
2. Rübenzuckersteuer — 11,817,100 
3. Salzsteuer . .... — 10,783, 490 
4. Tabackssteuer . . .. — 339,820 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, 
Württemberg und Baden keinen 
Theil haben. 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von 
Branntwein ... . . . . . . . — 10,253,890 
6. Braumalzsteuer und Uebergangsabgabe von 
Bier . .. — 3,908,590 
von Bundesgebieten, welche nicht dem Zoll- 
vereine angehören. 
7. Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
a) an welchen sämmtliche Bundesstaaten 
theilnehmen . .. 869,760 
b) an welchen Bayern, Württemberg 
und Baden keinen Theil haben 282,990 1,152,750 
Summe Kap. 1 — 69,572,050 
2. Wechselstempelsteuer ............ 1,955,670 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die 
Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 
1869 12 pCt. oder 234,680 Thlr. 
b) die dem Reiche er- 
wachsenden Erhe- 
bungs- und Verwal-- 
tungskosten 64,390 
zusammen 299,070 
Bleiben — 1,656,600 
  
  
Summe Kap. 2 für sich. 
 
	        
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