Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1874. (8)

— 190 — 
Kapitel. 
Titel. 
Einnahme. 
Mark. 
Betrag 
für 
1875. 
Mark. 
  
11. 
12. 
  
  
Münzwesen. 
Gewinn bei der Ausprägung von Reichs- 
Gold-, Silber-, Nickel- und Kupfermünzen, 
sowie sonstige Einnahmen aus der Münz- 
reform, einschließlich des im Jahre 1874 
beim Münzwesen nach Deckung der Aus- 
gaben etwa erwachsenden Ueberschusses. 
Summe Kap. 10 für sich. 
Zinsen aus belegten Reichsgeldern. 
Vom Reichs-Festungsbaufonnds. . 
VomReichs-Eisenbahnbaufonds........... 
Zinserträge des Betriebsfonds für Durchfüh— 
rung der Münzreform 
Summe Kap. 11. . . . . 
Außerordentliche Zuschüsse. 
Aus der franzosischen Kriegskosten- 
Entschädigung. 
a) Zu den Ausgaben auf Grund der Ar- 
tikel I. und II. des Gesetzes vom 8. Juli 
1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289) 
b) Zu den Ausgaben auf Grund des Ge- 
setzes vom 12. Juni 1873 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 127) aus dem Antheile 
des vormaligen Norddeutschen Bundes, 
Württembergs, Badens und Südhessens 
an der Kriegskosten-Entschädigung 
c) Zu den Ausgaben für das Retablissement 
des für die Verwaltung des Reichsheeres 
erforderlichen Kriegskartenbestandes . . . 
d) Zu den Ausgaben auf Grund des Ge— 
setzes vom 2. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 185) aus dem Antheile des vor- 
maligen Norddeutschen Bundes an der 
Kriegskosten-Entschädigung . . . 
3,210,300 
1,590,000 
78,000 
13,002,000 
7,800,000 
  
6,680,000 
2,400,000 
300,000 
  
  
  
0 0 000 
17,880,300 
  
  
17.880 300
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.