Fra#treich. (Juni 2. 15.) 227
zur Ursache. Hier war über die Indiskretion eines Offiziers im
Kriegsministerium verhandelt worden.
2. Juni. Der Senat genehmigt eine Amnestievorlage über
die Dreyfusangelegenheit.
Hiernach sind alle Strafverfahren, die auf Grund von Thatsachen
eingeleitet sind, welche auf den Dreyfus-Handel Bezug haben, sowie alle
begonnenen Strafverfolgungen oder auch solche, die noch nicht eingeleitet
find auf Grund der Gesetze vom 18. April 1886, 29. Juli 1881 oder auf
Grund aller anderen strafrechtlichen Verfügungen, mit Ausnahme derjenigen,
die sich auf die Artikel 295/8 und 302 4 des Strafgesetzbuches begründen,
als niedergeschlagen zu betrachten. Die bezüglichen Zivilprozesse können
nur vor der bezüglichen Gerichtsbarkeit geführt werden, auch wenn sie von
der Kriminaljustiz eingeleitet waren und ohne daß man dem Kläger die
Abweisung seiner Klage auf Grund des Artikels 46 des Gesetzes vom
29. Juli 1881 entgegenstellen darf. Daraus ergibt sich, daß die verschiedenen
Prozesse, die aus dem Dreyfusprozeß entstanden sind, nicht mehr stattfinden
können. Doch bleiben die Rechte der dritten Personen vorbehalten, so daß
auch nach der Annahme der Regierungsvorlage die Witwe Henury befugt
sein würde, Reinach vor dem Zivilgericht wegen Schadenersatzes zu belangen;
ebenso können auch die Mitglieder des Esterhazy-Kriegsgerichtes gegen Zola
einen Zivilprozeß anstrengen.
15. Juni. (Kammer.) Debatte über Arbeiterunruhen.
Parteiverhältnisse.
Am 3 Juni war es in Chalons-fur-Saone zu einem blutigen Kampfe
zwischen Arbeitern und Militär gekommen. Die Sozialisten interpellieren
über diese Angelegenheit. Ueber den Verlauf der Sitzung berichtet die
„Tägliche Rundschau“: Die Sozialisten gingen dem Ministerium, in dem
Herr Millerand bekanntlich einer der ihren ist, hart zu Leibe und brachten
einen Antrag ein, eine parlamentarische Untersuchung der Vorgänge anzustellen:
Wörtliche Wiederholung eines Antrags Millerand bei früherer, ähnlicher
Gelegenheit. Waldeck erklärte, er würde in diesem Antrag ein Mißtrauensvotum
sehen müssen. Die Opposition — Rechte und Zentrum —
horcht auf. Zwar hat Waldeck ja ganz in ihrem Sinne gesprochen, zwar
billigt sie seine Maßregeln, zwar hält sie eine Untersuchung für überflüssig.
Aber die Gelegenheit ist doch zu günstig, das Ministerium zu stürzen: die
Sozialisten sichern beute der Opposition die Mehrheit. Aber die Sozialisten
bekommen Wind von diesem tückischen Plan. Sie haben den Antrag gestellt,
sie wollen gegen die Regierung stimmen. Aber wenn die Rechte und
das Zentrum das auch thun — da könnte ja gar das Ministerium zu Falle
kommen, und Millerand mit ihm. Die Mehrzahl hat die blauen Zettel
schon in die Urnen gethan — ein kleines Häuflein Radikaler und Sozialisten
enthält sich rasch noch der Stimme: 9 Mann. Die Abstimmung erfolgt.
Neun Stimmen beträgt das Plus für die Regierung. Sie hat also doch
noch gesiegt. Sie billigt unter den vorgeschlagenen Tagesordnungen eine
sehr allgemein gehaltene, die sie auffordert, die Schuldigen zur Rechenschaft
zu ziehen. Konsequenterweise mußten nun diejenigen, die soeben für eine
parlamentarische Untersuchung stimmten, gegen diese Tagesordnung sein.
Es ist nicht der Fall. Die Tagesordnung wird mit 292 gegen 203 Stimmen
angenommen. Aber die Opposition ist wieder tückisch. Massabuau beantragt
einen Zusatz zu dieser selben Tagesordnung, des Inhalts, daß die Kammer
„die kollektivistischen Toktrinen verwirft, durch die man die Arbeiter ver-157