23. 1611 59
ezliche pauern zusammengemacht und die weg, do man hienauf gesolt,
verhauen. Wie nun der quartirmeister darzu kommen und sie dovon
abgemohnet mit anzeigung, dass ihnen der durchzug erlaubt, haben
sie fluchs losgebrent, sein pferd under ihm und noch einem andern
quartirmaister, auch einem soldaten erschossen; darumb sie sich dan
zue der wehre gestelt und ezliche pauren wiederumb niedergeschlagen.
Sobald sie dies zu Lynz erfahren, haben sie an den Rammey geschickt
und anzeigen lassen, dass solches wider ihr wissen und willen
gescheen, derwegen sie 68 ihnen nicht beimessen wolten, die pauern
hettens fur sich selbst gethan, darumb sie auch ihren gebührlichen
lohn empfangen. Wie nun das volk durch das land ob der Enss,
eilends sie gekunt, gepassirt und ‘zur Clauss gekommen, sind sie
alda von den Obderensern aufgehalten [worden]. Wie nun der Rammey
angezeiget, wofern sie ihn mit dem volk nicht passieren liessen, sie
selbsten ein ursach sein wurden, dass er dort im land quartir nehmen
müeste, dan in Böhaimb dorft er nicht kommen; weilen sie aber
dessen ungeacht daruber verhart, hat er daselbst die quartir genomen.
Bald darauf schickt der könig Matthias ein schreiben an I. ksl. M.
und erzherzogen Leopolden,i welcher copeien E. fl. D.‘ ich heutiges
tags übergeben, darinnen I. kgl. W. I. ksl. M.' aus zweien ursachen
des friedbruches beschuldiget: 1. dass I. M.* das kriegsvolk zu Passau
% lang unabgedankt gelassen, 2. dass sie dieselben in das land ob
der Ens einquartiret. — Was dies vor ursachen sein, werden E. fl. D.:
aus folgenden, wie Sie dieselben auch aus vorigen narratis vernommen
[vernehmen]: So viel die erste ursache belanget, derselben nichtigkeit
ist in dem berührten contract zur genüeg deducirt, dergestalt dass
wan eines oder anderes thails zur abdankung des volks nicht kommen
kunte oder zur abfuhrung kein gelegenheit hette, dass dero keines
solte etwas zu rerfen [!eifern?] haben. Die ander ursach ist eben der
nichtigkeit: dan niemals kan erwiesen werden, wie es auch vorige narrata
mit sich bringen, dass I. M.* solche einquartirung sowol auch den durchsag
durch das land ob der Enss bevohlen; und posito, wan sie es bevohlen,
ist beides mit der maniera als nemblich gebetenem und erlangtem pass,
dargebung der geissel de non offendendo et refundendis damnis gescheen ;
s0 kunte I. ksl. M.* demnach des friedbruchs darumb nicht beschuldigt
oder einige gewaltsamkeit darauss beigemessen werden. Dass
soIcher pass aber vom könig nicht selbsten begeret, ist eben die
ursach, darumb der feldmarschalk auch den aufbruch I. ksl. M.! nicht
berichten kunnen: periculum erat in mora; und ist in diesem fall
zu entschuldigung I. M.! kriegsofficirer auch dies genugsam, dass sie
also gesetzter massen den pass erhalten und haben sich nicht zu
bekümmern, wie I. kgl. W. dero officirer in -dergleichen sachen
informiret; gehöret zu ihrer verantwortung. Und posito, wan gleich
die praesupposita, so in I. kgl. W. schreiben gesetzet, sich so vernn,
ıi Vom 29. Dezember 1610.
Januar
[vor 18.].