Volltext : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

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ezliche  pauern  zusammengemacht  und  die  weg,  do  man  hienauf  gesolt,
verhauen.  Wie  nun  der  quartirmeister  darzu  kommen  und  sie  dovon
abgemohnet  mit  anzeigung,  dass  ihnen  der  durchzug  erlaubt,  haben
sie  fluchs  losgebrent,  sein  pferd  under  ihm  und  noch  einem  andern
quartirmaister,  auch  einem  soldaten  erschossen;  darumb  sie  sich  dan
zue  der  wehre  gestelt  und  ezliche  pauren  wiederumb  niedergeschlagen.
Sobald  sie  dies  zu  Lynz  erfahren,  haben  sie  an  den  Rammey  geschickt
  und  anzeigen  lassen,  dass  solches  wider  ihr  wissen  und  willen
gescheen,  derwegen  sie  68  ihnen  nicht  beimessen  wolten,  die  pauern
hettens  fur  sich  selbst  gethan,  darumb  sie  auch  ihren  gebührlichen
lohn  empfangen.  Wie  nun  das  volk  durch  das  land  ob  der  Enss,
eilends  sie  gekunt,  gepassirt  und  ‘zur  Clauss  gekommen,  sind  sie
alda  von  den  Obderensern  aufgehalten  [worden].  Wie  nun  der  Rammey
angezeiget,  wofern  sie  ihn  mit  dem  volk  nicht  passieren  liessen,  sie
selbsten  ein  ursach  sein  wurden,  dass  er  dort  im  land  quartir  nehmen
müeste,  dan  in  Böhaimb  dorft  er  nicht  kommen;  weilen  sie  aber
dessen  ungeacht  daruber  verhart,  hat  er  daselbst  die  quartir  genomen.
Bald  darauf  schickt  der  könig  Matthias  ein  schreiben  an  I.  ksl.  M.
und  erzherzogen  Leopolden,i  welcher  copeien  E.  fl.  D.‘  ich  heutiges
tags  übergeben,  darinnen  I.  kgl.  W.  I.  ksl.  M.'  aus  zweien  ursachen
des  friedbruches  beschuldiget:  1.  dass  I.  M.*  das  kriegsvolk  zu  Passau
%  lang  unabgedankt  gelassen,  2.  dass  sie  dieselben  in  das  land  ob
der  Ens  einquartiret.  —  Was  dies  vor  ursachen  sein,  werden  E.  fl.  D.:
aus  folgenden,  wie  Sie  dieselben  auch  aus  vorigen  narratis  vernommen
  [vernehmen]:  So  viel  die  erste  ursache  belanget,  derselben  nichtigkeit
ist  in  dem  berührten  contract  zur  genüeg  deducirt,  dergestalt  dass
wan  eines  oder  anderes  thails  zur  abdankung  des  volks  nicht  kommen
kunte  oder  zur  abfuhrung  kein  gelegenheit  hette,  dass  dero  keines
solte  etwas  zu  rerfen  [!eifern?]  haben.  Die  ander  ursach  ist  eben  der
nichtigkeit:  dan  niemals  kan  erwiesen  werden,  wie  es  auch  vorige  narrata
mit  sich  bringen,  dass  I.  M.*  solche  einquartirung  sowol  auch  den  durchsag
  durch  das  land  ob  der  Enss  bevohlen;  und  posito,  wan  sie  es  bevohlen,
ist  beides  mit  der  maniera  als  nemblich  gebetenem  und  erlangtem  pass,
dargebung  der  geissel  de  non  offendendo  et  refundendis  damnis  gescheen  ;
s0  kunte  I.  ksl.  M.*  demnach  des  friedbruchs  darumb  nicht  beschuldigt
  oder  einige  gewaltsamkeit  darauss  beigemessen  werden.  Dass
soIcher  pass  aber  vom  könig  nicht  selbsten  begeret,  ist  eben  die
ursach,  darumb  der  feldmarschalk  auch  den  aufbruch  I.  ksl.  M.!  nicht
berichten  kunnen:  periculum  erat  in  mora;  und  ist  in  diesem  fall
zu  entschuldigung  I.  M.!  kriegsofficirer  auch  dies  genugsam,  dass  sie
also  gesetzter  massen  den  pass  erhalten  und  haben  sich  nicht  zu
bekümmern,  wie  I.  kgl.  W.  dero  officirer  in  -dergleichen  sachen
informiret;  gehöret  zu  ihrer  verantwortung.  Und  posito,  wan  gleich
die  praesupposita,  so  in  I.  kgl.  W.  schreiben  gesetzet,  sich  so  vernn,



ıi  Vom  29.  Dezember  1610.

Januar

[vor  18.].