Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1874. (8)

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Für 1874 
Kap. Tit. Ausgabe. treten hinzu 
Thlr. 
12. Zur Bewilligung von extraordinären 
Kompetenzen an die Besatzungstruppen 
in Elsaß-Lothringen 462,348 Thlr. 
Davon sind zu decken durch die Erspar- 
nisse, welche bei der durch das Gesetz 
vom 8. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 217) im §. 1 unter 8 für das 
Jahr 1873 aus der französischen 
Kriegskosten- Entschädigung zur Ver- 
fügung gestellten Summe eingetreten 
ind  237,983. 
Bleiben   224,365 
Summe Kap. 12 für sich. 
Dazu 5. 1,000,000 
3.       168,000 
  1 155,000 
Summe II. Einmalige Ausgaben. 1,547,365 
Dazu I. Fortdauernde Ausgaben 5,500 
Summe der Ausgabe  1,552,865 
Einnahme. 
6. Verschiedene Einnahmen 500 
Summe Kap. 6 für sich. 
11. Münzwesen. 
 Gewinn bei der Ausprägung von Reichs-Gold, Silber-, 
Nickel- und Kupfermünzen, einschließlich des im Jahre 
1873 durch die Ausprägung solcher Münzen nach 
Deckung der Ausgaben für die Münzreform etwa 
erwachsenden Ueberschusses 1,552,365 
Summe Kap. 11 für sich. 
Summe der Einnahme 1,552,865 
Die Ausgabe beträgt   1,552,865 
 Balanzirt. 
Berlin, den 24. April 1874. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. 
  
 
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. 
  
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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