Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfter Band. (5)

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den,  ercerpirt.  Wer  mit  der  innern  Staatsgeschichte  irgend
eines  Teutschen  Fürstenthums  recht  genau  bekannt  ist,  weiß
aus  Erfahrung,  wie  Cheilnehmung  an  den  Teutschen  allgemeinen
  Relchsangelegenheiten  oder  an  gewissen  besondern  Händeln
  in  der  Nähe  und  in  der  Ferne  gar  nicht  der  Theil  der
Geschichte  ist,  in  welchem  wir  unsere  Teutschen  Fürsten  am
besten  kennen  lernen.  Es  ist  auch  in  diesem  Theil  der  Geschichte
  so  wenig  Handlung,  sondern  bloß  Canzleigang,  daß
man  oft  in  Versuchung  geräth  zu  fragen,  ob  der  Fürst,  der
vlelleicht  durch  seine  geheime  Räthe  reichspatriotische  Instruktionen
  an  seinen  Gesandten  in  Regensburg  schicken  läßt,  auch
als  Mann  und  Fürst  zu  handlen  im  Stand  wäre.