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II.
Liqgquidation
wegen ärztlichen (wundärztlichen) Rathes und der Bemühung bei dem Unteroffizier (Gemeinen)
Jäger, Schützen 2c. N. N. von der ten Compagnie des 2c. Regiments,
(Bataillons)) welcher hier (in dem eine Stunde von hier entfernten Dorfe 2c. N. N.)
auf Urlaub, (als Commandirker) an rc. 2c. erkrankte und vom ten bis mit ten te.
rc. vom Unterzeichneren behandelt, sodann aber an das Garnisonhospical (in den Garnisonort)
N. N. abgegeben worden ist.
Thlr. gr. pf.
Den ten für den ersten Krankenbesuch, nebst Verordnung
(oder Verband u. s. w.)
Für 2c. 2c. ferner nöthige Besuche, nebst Verordnungen (oder
Verbänden rc.) vom ten bis mit dem ten ce. 2c.
Ferner:
für solgende, dem Kranken an nachbemerkten Tagen verabreichte
Medicamente, als:
den ten 2c. 2c.
2c. 20c.