Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

202

Die  Meldungs-Eingaben  sind  genau  nach  der  Verordnung  vom  21.  März  1821,  58.  17
und  24  (Reg.  Blatt  S.  124  und  126)  einzurichten.  ·
Stuttgart  den  7.  Mai  1847.  Für  den  Vorstand:
Steinhardt.

C)  Der  Departements  des  Innern  und  der  Finanzen.
Der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.

Bekamtmachung,  betreffend  das  Ergebniß  einer  ersten  Staatsprüfung  im  Baufache.

Bei  der  im  März  d.  J.  vorgenommenen  ersten  Staats-Prüfung  im  Baufache  sind
nachstehende  Candiraten,  welche  sämmtlich  auf  die  Befugnisse  von  Bau=  und  Feldmessern
erster  Classe  verzichtet  haben,  für  befähigt  erkannt  worden:

Isar  Chailly,  aus  Stuttgart.

Carl  Erb,  von  Laichingen  Oberamts  Münsingen.

Wilhelm  Flattich,  von  Stuttgart.

Gottlob  Her  zog,  von  Waiblingen.

Carl  Theovor  Hoffmann,  von  Stuttgart.

Eberhard  Klemm,  von  Tettnang.

August  Köstlin,  von  Nürtingen.

Wilhelm  Theodor  Mörike,  von  Neuenstadt.

Wilhelm  Gustav  Vöhringer,  von  Reutlingen.

Franz  Gettlieb  Wilbelm,  von  Stuttgart.

Epuard  Wolff,  von  Jartheim,  Oberamts  Crailsheim.

Stuttgart  den  7.  Mai  1847.

Schlaper.  Gärttner.
ß0)  Des  Finanz-Departementeè.
Des  Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung,  betreffend  die  Vornahme  einer  zweiten  höheren  Finanz-Dienstprüfung.

Am  Montag,  den  14.  Juni  d.  J.  wird  eine  zweite  höhere  Dienstprüfung
im  Finanzfache  hier  in  Stuttgart  Statt  finden,  zu  welcher  sich  die  nachbenannten,  für