Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Vierzehnter Band. (14)

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Irland  und  der  Graf  von  Suffolk,  des  Hochverraths  schuldig,
  Feinde  des  Koͤnigs  und  des  Koͤnigreichs  —  gehenkt  werden
  sollten;  auch  all  ihr  Vermoͤgen  sollte  dem  Koͤnig  beimfallen.
  An  diesen  ersten  Herren  des  Reichs  wurde  nun  zwar
das  Urtbeil  nicht  vollzogen,  aber  mehr  als  zwoͤlf  der  angesehensien
  Maͤnner,  die  man  billig  als  ihre  ersten  Rathgeber
oder  zuvorkommendsten  Klienten  ansah,  und  namentlich-  auch
die  angesehensten  jener  Rechtsgelehrten,  die  so  willkürlich  Recht
und  Unrecht  gesprochen  hatten,  mußten  durch's  Schwert  oder
am  Galgen  sterben.

Die  Freiheit  der  Nation  schien  also  selbst  mit  dem  Blute
treuloser,  verrätherischer  Ratbgeber  des  Königs  versiegelt;  was
etwa  das  Gesetz  nicht  sicher  genug  wirken  konnte,  schien  der
Schrecken  wirken  zu  müssen,  und  so  feierlich  als  diehmal  waren
  nie  noch  Statuten  eines  Parlaments  bekräftigt  worden.
Der  König  schwur  noch  einmal  seinen  Krdnungs-Eid,  als  ob
er  jetzt  gleichsam  auf's  Neue  den  Fundamental-Vertrag  mir
der  Nation  geschlossen  hätte.  Der  König  schwur  noch  einmal,
  und  die  geistlichen  nebst  den  weltlichen  Baronen  schwuren
  auch  ihm  noch  einmal,  und  wer  irgend  ein  Mann  von
Amt  und  Ausehen  in  England  war,  sey's  daß  er  Geistlicher
  oder  Weltlicher  war,  der  mußte  einen  ganz  neuen
feierlichen  Eid  thun,  nie  zugeben  zu  wollen,  daß  irgend
ein  Statut  des  wundervollen,  unbarmherzigen  Parlaments
übertreten  oder  ausgehoben  werde.  Die  Nationalfreiheit  schien
gesichert;  und  doch  war  sie  noch  mehr  als  zwei  Jahrhunderte
lang  bald  ein  Spiel  der  sogenannten  Hofpartie,  bald  ein  Spiel
des  Zufalls;  ihre  stärksten  Schutzwehren  mußten  erst  noch
nach  Jahrhunderten  aufgefunden  und  errichtet  werden.

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