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Irland und der Graf von Suffolk, des Hochverraths schuldig,
Feinde des Koͤnigs und des Koͤnigreichs — gehenkt werden
sollten; auch all ihr Vermoͤgen sollte dem Koͤnig beimfallen.
An diesen ersten Herren des Reichs wurde nun zwar
das Urtbeil nicht vollzogen, aber mehr als zwoͤlf der angesehensien
Maͤnner, die man billig als ihre ersten Rathgeber
oder zuvorkommendsten Klienten ansah, und namentlich- auch
die angesehensten jener Rechtsgelehrten, die so willkürlich Recht
und Unrecht gesprochen hatten, mußten durch's Schwert oder
am Galgen sterben.
Die Freiheit der Nation schien also selbst mit dem Blute
treuloser, verrätherischer Ratbgeber des Königs versiegelt; was
etwa das Gesetz nicht sicher genug wirken konnte, schien der
Schrecken wirken zu müssen, und so feierlich als diehmal waren
nie noch Statuten eines Parlaments bekräftigt worden.
Der König schwur noch einmal seinen Krdnungs-Eid, als ob
er jetzt gleichsam auf's Neue den Fundamental-Vertrag mir
der Nation geschlossen hätte. Der König schwur noch einmal,
und die geistlichen nebst den weltlichen Baronen schwuren
auch ihm noch einmal, und wer irgend ein Mann von
Amt und Ausehen in England war, sey's daß er Geistlicher
oder Weltlicher war, der mußte einen ganz neuen
feierlichen Eid thun, nie zugeben zu wollen, daß irgend
ein Statut des wundervollen, unbarmherzigen Parlaments
übertreten oder ausgehoben werde. Die Nationalfreiheit schien
gesichert; und doch war sie noch mehr als zwei Jahrhunderte
lang bald ein Spiel der sogenannten Hofpartie, bald ein Spiel
des Zufalls; ihre stärksten Schutzwehren mußten erst noch
nach Jahrhunderten aufgefunden und errichtet werden.
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