Metadata : Geschichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Erster Band Erste Hälfte.

Die  General-1Instriction.  97

lischen  »aus  einem  Consilio  und  mehreren  Mitgliedern«  bestehen  soll.
»Das  Consilium  soll  sich  die  Sachen  der  Societät  absonderlich  anzelegen
  sein  lassen  und  deren  abwarten,  auch  zum  öftern  zusammenkoımmen,
  um  von  allem  dem  zu  handeln,  so  auf  einige  Weise  zu
dem  Zweck  der  Societät  gereichen  kann«.  Es  soll  neue  Glieder  zur
Aufnahme  vorschlagen  und  die  verschiedenen  Versammlungen  ankündigen,
  in  welchen  bald  von  mathematisch-physikalischen  Dinzen,
  bald  von  der  deutschen  Sprache  oder  von  den  anderen  Studien,
»zumal  der  Historia  Germaniae«,  gehandelt  werden  soll.  Diese  drei
Abtheilungen  der  Societät  (Res  physico-mathematicae,  Lingua  Germanica,
  Res  litteraria,  vornehmlich  das  studium  historiae  Germaniae
sacrae  et  profanae)  werden  unterschieden,  und  damit  ist  der  Grund
zu  der  Eintlieilung  in  Klassen  gelegt.

Denı  Präses  wird  das  Recht  ertheilt,  »die  Proposition  zu  thun
und  die  CGoncelusiones  zu  machen«.  In  seiner  Abwesenheit  soll  ein
Vicepräses  fungiren,  »durch  welchen  und  den  Secretarium  dem  Praesidi
  von  den  Vorfälligkeiten  gewisse  Nachricht  zu  geben  und  mit
ihm  soviel  thunlich  von  den  Angelegenheiten  der  Societät  zu  communiciren
  sein  wird«.

»  Ausser  dem  Uonsilio  Societatis,  worein  voritzo  zumalen  diejenigen
  zu  nehmen,  welche  mit  deren  Fundation  bemühet  gewesen  «
-—  (lamit  waren  JABLONSKI,  CUNEAU  und  RABENER  bezeichnet  —,  sollen
mit  der  Zeit  auch  einige  Standespersonen  und  kurfürstliche  höhere
Beamte  aus  allen  Zweigen  der  Regierung,  Wissenschaft,  Kunst  und
des  Militärwesens,  die  fürnehmsten  als  Honorarii,  die  anderen  als
Mitarbeiter  und  Correspondenten,  aufgenommen  werden.  Auch  Ausländer
  sind  »nach  Befinden  der  anständigen  Beschaffenheiten  und
Umstände  herbeizuziehen  und  zu  Mitgliedern  aufzunehmen«.  Die
Societät  soll  also  I.  ordeutliche  Mitglieder  umfassen,  die  das  Consilium
  bilden,  2.  mitarbeitende  bez.  correspondirende  Mitglieder  innerhal)’
  und  ausserhalb  Berlins  und  des  Landes,  3.  Ehrenmitglieder.

Angeordnet  wird  auch,  dass  neben  den  secreten  Protokollen
und  Acta  öffentliche,  zu  allgemeiner  Einsicht  bestimmte,  geführt
werden  sollen.  Sie  sollen  die  Grundlage  für  ein  zu  druckendes  »Diarium
  Eruditorum«  werden,  in  welchem  »hauptsächlich  dasjenige,  so
in  den  Büchern  eigentlich  neu  und  sonderbar,  dadurch  der  Schatz
mensehlicher  Wissenschaft  und  Nachrichtungen  vermehret  wird,  angedeutet
  und  auch  wohl  nach  Gelegenheit  herausgezogen,  mithin

I  Nicht  alle  in  Berlin  lebenden  Mitglieder  gehörten  zum  Consilium,

gm
‘

(teschichte  der  Akademie.  I.