Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

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(Nr.  1234.)  Gesetz,  betreffend  die  Aufnahme  einer  Anleihe  für  Zwecke  der  Verwaltungen  der
Post  und  Telegraphen,  der  Marine,  des  Reichsheeres  und  zur  Durchführung
der  Münzreform.  Vom  29.  April  1878.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König
von  Preußen  etc.

verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesraths
und  des  Reichstags,  was  folgt:

§.  1.

Der  Reichskanzler  wird  ermächtigt,  die  außerordentlichen  Geldmittel,  welche
in  dem  Reichshaushalts-  Etat  für  das  Etatsjahr  1878/79  zur  Bestreitung  einmaliger
  Ausgaben

a)  der  Post-  und  Telegraphenverwaltung  im  Betrage  von  10  755  100  Mark,

b)  der  Marineverwaltung  im  Betrage  von  .  .  .....  .  .  ..  32  580  165 Mark.

c)  der  Verwaltung  des  Reichsheeres  im  Betrage  von.  8270000 Mark.

d)  zur  Durchführung  der  Münzreform  im  Betrage  von  25  000  000 Mark.
im  Ganzen  bis  zur  Höhe  von  76  605  265  Mark
vorgesehen  sind,  im  Wege  des  Kredits  flüssig  zu  machen,  und  zu  diesem  Zweck
in  dem  Nominalbetrage,  wie  er  zur  Beschaffung  jener  Summe  erforderlich  sein
wird,  eine  verzinsliche,  nach  den  Bestimmungen  des  Gesetzes  vom  19.  Juni  1868
(Bundes-Gesetzbl.  S.  339)  zu  verwaltende  Anleihe  aufzunehmen  und  Schatzanweisungen
  auszugeben.  §. 2.

Die  Bestimmungen  in  den  §§.  2  bis  5  des  Gesetzes  vom  27.  Januar  1875,
betreffend  die  Aufnahme  einer  Anleihe  für  Zwecke  der  Marine-  und  Telegraphenverwaltung
  (Reichs-  Gesetzbl.  S.  18),  finden  auch  auf  die  nach  dem  gegenwärtigen
  Gestz  aufzunehmende  Anleihe  und  auszugebenden  Schatzanweisungen

Anwendung.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  29.  April  1878.

(L.  S.)  Wilhelm.
Fürst  v.  Bismarck.

 

Herausgegeben  im  Reichskanzler- Amt.

Berlin,  gedruckt  in  der  vormaligen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei  (unter  Reichsverwaltung),