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Beilage E.
Nachweisung
der
Resultate der Einigung bezw. Schaͤtzung.
Katster * Nähere Angabe
Gegen.nstge Flächen.) Davon de.bes durch die BetragßAngabe,
Stand, Name ½*5 eic —*-*-..e Forde- Truppenübung derob Entschäi-
und stan rung verursachten Einheits lei digung durch
z VWitnort der ung bescà# des Schadens durch Einheits-hn lei. Einigung oder
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r der „:dbes beschädigten Veschä Körnern, Entschä. förmlich
5 schädi. Grundstücks digten. Heu, Weibe 4ormücher
2. Jrnteressenten. Heu, 7 digung. Abschätzung
gung. —. — Bestellungs.
« E z festgestellt ist.
AEHE S kosten rc.
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1. 2. 3 4. 5 6 GCa. 7. 8. 9. 10.
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DorfschaftNKreisN..
1.Grundbesitzer
Johann X Roggen-
u. s. w. saat JNJlllls H H Hl.HO Scheffel.00 00
Anmerkung. 1. Gleich nach der Truppenübung fordert der Ortsvorstand die Eingesessenen zur Anmeldung der
Entschädigungsforderungen auß
Die Anmeldungen werden vom Ortsvorstande durch Ausfüllung der Kolonnen 1—7 zusammen-
estellt. Kolonne 6 und 7 sind mit Blei auszufüllen. Wollen die Betheiligten keine bestim mten
ntschädigungsforderungen stellen, so bleibt Kolonne Ga unausgefüllt.
3 leier Weise hat die zuständige Civilbehörde dem selbständigen Gutsbezirke gegenüber
zu verfahren.
Die Nachweisungen sind von dem Ortsvorstande bezw. der zuständigen Civilbehörde der
Abschätzungskommission bei ihrem Eintreffen zur Prüfung und weiteren Ausfüllung vorzulegen.
Der Ortsvorstand muß beim Schätzungstermine anwesend sein.
2. Haben die Abschätzungen nur geringen Umfang oder sind nur wenige Interessenten betheiligt, so
ist die Nachweisung entbehrlich, jedoch müssen dann die entsprechenden Angaben aus dem Protokoll
zu entnehmen sein.
Reichs= Gesebl. 1878.
Für Abschätzungen, auf welche dies Schema nicht ohne weiteres paßt, ist ein entsprechendes
Schema zu entwerfen.
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