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Begutachtung eingereicht'), alsdann aber auch an die heimischen
Gemeinden übersandt wurde).
Die Städteboten erklären zu Eingang°?), dafs sie vieles, was
sie noch auf dem Herzen hätten, der Kürze wegen unerwähnt
liefsen; aufserdem verweisen sie auf die Nürnberger Artikel selbst.
In der That haben sie sich kurz gefafst, indem sie nur einige
Hauptpunkte, zumal solche, welche für die Verhältnisse in den
Städten von Wichtigkeit waren, herausheben, die sie dann freilich
mit der ihnen eigenen Folgerichtigkeit und Energie zu behandeln
wissen. So greifen sie, ausgehend von dem Unwesen der Bettelmönche
und Terminierer, die, in den Städten besonders zahlreich
vertreten, den Armen daselbst die Almosen wegnehmen, die ordentlichen
Pfarrer mannichfach beschweren und sich über die Jungfrauenklöster
ihres Ordens, in denen Fürsten- und Bürgerskinder
') Vermerk der Abschrift des Thomas-Archivs zu Strafsburg: „Dieser
hier vorgehenden Beschwerd-Artikel sind’ beiden Fürsten, dem Herzogen von
Sachsen und Landgrafen von Hessen, aus Erkenntnis der ehrbarn gemeinen Freiund
Reichsstädte Botschaften (wiewohl es doch nicht allen lieb) Kopien durch
Herrn Jakob Sturm und Christof Krefs von Nürnberg übergeben und auf Zinstag
vigilia Jacobi den 24. julii hingestellt worden (und demnoch auf Samstag
den 4. August gemeinen Ständen am Abend ingeben).* Vgl. Spalatins
Chronicon (Mencken II S. 658), wonach am 24. Juli der Kurfürst die Gesandten
von Strafsburg und Nürnberg empfing („audivit*); VeesenmeyerS.97: 16Kapitel
von Deutschlands Beschwerden, von den Städten zusammengetragen,
kommen ins kursächsische Quartier.
2) Erst Ende Juli wurde die Schrift eingesandt; das Frankfurter
Exemplar trägt das Datum (= Präsentationsvermerk) des 1. August. Nürnberg
antwortet Krefs und Baumgärtner auf die Einsendung am 2.: es bedürfe
keiner Antwort, sieht es dafür an, dafs bisher allenthalben die Notdurft
gehandelt sei. — Eine Äufserung der Fürsten liegt nicht vor; vermutlich
haben sie das Gutachten durchweg gebilligt; wenigstens erscheint dieses
nur in Einer Redaktion, ohne Korrekturen oder Änderungen. Vielleicht
hat man erst den Bescheid der Fürsten abgewartet, ehe man das Aktenstück
an die Städte einschickte.
3) „Beschwernus der Frei- und Reichsstädte gegen den Geistlichen“
(Fft.); auch: „Der Städte Beschwerd-Artikel den Ständen ingeben“ (Thomas-Archiv),
in den städt. Archiven von Frankfurt, Stra[sburg (Thomas-A.),
Köln; auch in Dresden, Bamberg, München. Auszug (nur Rubriken)
bei Kapp, Kl. Nachlese II S.689f. (-Walch XVI S.264f.), auch bei
Höfler, Denkwürd. der Ch. Pirkheimer S. LII—LIV. Vgl. Sleidan I
S.325f.;, Veesenmeyer $. 102—108 aus gleichzeit. Druck; Janssen III
S.39f. Abgedruckt unten als Beilage 10.