Full text : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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Begutachtung  eingereicht'),  alsdann  aber  auch  an  die  heimischen
Gemeinden  übersandt  wurde).

Die  Städteboten  erklären  zu  Eingang°?),  dafs  sie  vieles,  was
sie  noch  auf  dem  Herzen  hätten,  der  Kürze  wegen  unerwähnt
liefsen;  aufserdem  verweisen  sie  auf  die  Nürnberger  Artikel  selbst.
In  der  That  haben  sie  sich  kurz  gefafst,  indem  sie  nur  einige
Hauptpunkte,  zumal  solche,  welche  für  die  Verhältnisse  in  den
Städten  von  Wichtigkeit  waren,  herausheben,  die  sie  dann  freilich
mit  der  ihnen  eigenen  Folgerichtigkeit  und  Energie  zu  behandeln
wissen.  So  greifen  sie,  ausgehend  von  dem  Unwesen  der  Bettelmönche
  und  Terminierer,  die,  in  den  Städten  besonders  zahlreich
vertreten,  den  Armen  daselbst  die  Almosen  wegnehmen,  die  ordentlichen
  Pfarrer  mannichfach  beschweren  und  sich  über  die  Jungfrauenklöster
  ihres  Ordens,  in  denen  Fürsten-  und  Bürgerskinder

')  Vermerk  der  Abschrift  des  Thomas-Archivs  zu  Strafsburg:  „Dieser
hier  vorgehenden  Beschwerd-Artikel  sind’  beiden  Fürsten,  dem  Herzogen  von
Sachsen  und  Landgrafen  von  Hessen,  aus  Erkenntnis  der  ehrbarn  gemeinen  Freiund
  Reichsstädte  Botschaften  (wiewohl  es  doch  nicht  allen  lieb)  Kopien  durch
Herrn  Jakob  Sturm  und  Christof  Krefs  von  Nürnberg  übergeben  und  auf  Zinstag
  vigilia  Jacobi  den  24.  julii  hingestellt  worden  (und  demnoch  auf  Samstag
  den  4.  August  gemeinen  Ständen  am  Abend  ingeben).*  Vgl.  Spalatins
Chronicon  (Mencken  II  S.  658),  wonach  am  24.  Juli  der  Kurfürst  die  Gesandten
von  Strafsburg  und  Nürnberg  empfing  („audivit*);  VeesenmeyerS.97:  16Kapitel
  von  Deutschlands  Beschwerden,  von  den  Städten  zusammengetragen,
kommen  ins  kursächsische  Quartier.

2)  Erst  Ende  Juli  wurde  die  Schrift  eingesandt;  das  Frankfurter
Exemplar  trägt  das  Datum  (=  Präsentationsvermerk)  des  1.  August.  Nürnberg
  antwortet  Krefs  und  Baumgärtner  auf  die  Einsendung  am  2.:  es  bedürfe
  keiner  Antwort,  sieht  es  dafür  an,  dafs  bisher  allenthalben  die  Notdurft
  gehandelt  sei.  —  Eine  Äufserung  der  Fürsten  liegt  nicht  vor;  vermutlich
  haben  sie  das  Gutachten  durchweg  gebilligt;  wenigstens  erscheint  dieses
nur  in  Einer  Redaktion,  ohne  Korrekturen  oder  Änderungen.  Vielleicht
hat  man  erst  den  Bescheid  der  Fürsten  abgewartet,  ehe  man  das  Aktenstück
an  die  Städte  einschickte.

3)  „Beschwernus  der  Frei-  und  Reichsstädte  gegen  den  Geistlichen“
(Fft.);  auch:  „Der  Städte  Beschwerd-Artikel  den  Ständen  ingeben“  (Thomas-Archiv),
  in  den  städt.  Archiven  von  Frankfurt,  Stra[sburg  (Thomas-A.),
Köln;  auch  in  Dresden,  Bamberg,  München.  Auszug  (nur  Rubriken)
bei  Kapp,  Kl.  Nachlese  II  S.689f.  (-Walch  XVI  S.264f.),  auch  bei
Höfler,  Denkwürd.  der  Ch.  Pirkheimer  S.  LII—LIV.  Vgl.  Sleidan  I
S.325f.;,  Veesenmeyer  $.  102—108  aus  gleichzeit.  Druck;  Janssen  III
S.39f.  Abgedruckt  unten  als  Beilage  10.