Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

Reichs-Gesetzblatt

No.  35.

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ernennung  von  Bevollmächtigten  zum  Bundesrath.  S.  359.

 

 

 

(Nr.  1272.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ernennung  von  Bevollmächtigten  zum  Bundesrath.
  Vom  21.  November  1878.

Auf  Grund  des  Artikels  6  der  Verfassung  sind
von  Seiner  Majestät  dem  Kaiser,  Könige  von  Preußen
der  Unterstaatssekretär  im  Ministerium  des  Innern  Bitter
an  Stelle  des  Staatsministers  und  Ministers  des  Innern
Grafen  zu  Eulenburg,
von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Bayern
der  Oberst  Ritter  von  Xylander,  à  la  Suite  des  Generalstabes
und  Abtheilungschef  im  Kriegsministerium
an  Stelle  des  Generalmajors  von  Fries,
von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Sachsen
der  Staatsminister  der  Finanzen  Freiherr  von  Könneritz
an  Stelle  des  Staatsministers  der  Justiz  von  Abeken
und
von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzoge  von  Hessen
und  bei  Rhein
der  Präsident  des  Ministeriums  der  Finanzen,  Wirkliche  Geheimerath
Schleiermacher
an  Stelle  des  seitherigen  Präsidenten  des  Ministeriums  der
Justiz,  Wirklichen  Geheimeraths  Kempff
zu  Bevollmächtigten  zum  Bundesrath  ernannt  worden.
Berlin,  den  21.  November  1878.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
Otto  Graf  zu  Stolberg.

 

Herausgegeben  im  Reichskanzler- Amt.

 

Berlin,  gedruckt  in  der  vormaligen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei  (unter  Reichsverwaltung).
Reichs-  Gesezbbl.  1878.  68

Ausgegeben  zu  Berlin  den  23.  November  1878.