Metadata : Beiträge zur Beurtheilung des Nutzens der Schutzpockenimpfung.

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Utensilien  2c.  müssen  nach  Material  und  Gestalt  gründliche  Reinigung  und  Desinfektion
leicht  zulassen;  sie  sind  von  anderweitiger  Benutzung  ausgeschlossen,  auch  vor  und  nach
jedesmaligem  Gebranche  zu  reinigen,  beziehungsweise  zu  desinfiziren.

8  15.  Als  Impfstelle  ist  zu  benutzen:  bei  jungen  Thieren  die  Hinterbauchgegend
vom  Damm  bis  in  die  Nähe  des  Nabels  fammt  dem  Hodensack  und  der  Innenfläche
der  Schenkel,  bei  älteren  Thieren  der  Hodensack,  das  Euter,  der  Milchspiegel,  sammt  der
Umgebung  der  Vulva.

8  16.  Die  zur  Impfung  bestimmte  Fläche  ist  zu  rasiren  und  mit  Seife  und
warmem  Wasser  gründlich  zu  reinigen.  Danach  ist  sie  mit  einer  eintausendstel  Sublimatlösung
  oder  3%  Karbolsäurelösung  zu  desinfiziren  und  schließlich  mit  abgekochtem
Wasser  abzuspülen.

&  17.  Die  Impfung  kann  mit  Stichen,  kürzeren  oder  längeren  Schnitten,  sowie
iüber  kleinere  oder  größere  Flächen  ausgedehnten  Skarifikationen  ausgeführt  werden.
Größere  Skarifikationsflächen  sind  mit  isolirten  Impfstellen  zu  umrahmen,  um  das
Entwickelungsstadium  besser  beobachten  zu  können.

*  18.  Zur  Impfung  der  Thiere  kann  benutzt  werden:

a)  Menschenlymphe,  und  zwar  aus  den  Schutzpocken  von  Erstimpflingen,  unter
Berücksichtigung  der  durch  die  Beschlüsse  des  Bundesraths  vom  18.  Juni  1885
für  die  Gewinnung  dieser  Lymphe  erlassenen  Vorschriften  (Entwurf  3  88  5  ff.).

Lymphe  von  Wiedergeimpften  darf  nur  im  Nothfalle  und  nach  sorgfältiger
Prüfung  des  Gesundheitszustandes  des  Abimpflings  benntzt  werden,  welche
letztere  gleichfalls  gemäß  den  genannten  Vorschriften  zu  erfolgen  hat.

Die  Menschenlymphe  kann  entweder

in  unvermifschtem  Zustande,  und  zwar:
direkt  vom  Armt,
in  sorgfältig  verschlossenen  Haarröhrchen  flüssig  aufbewahrt  oder  auf
Stäbchen  aufgetrocknet,
oder
gemischt  mit  reinstem  Glycerin  umd  auch  in  diesem  Falle  eventuell
in  Haarröhrchen  oder
gut  verkorkten  reinen  Gläschen  aufbewahrt,
auf  das  Thier  übertragen  werden.

b)  Thierlymphe  in  der  gemäß  diefer  Instruktion  zur  Menschenimpfung  zugelassenen
Beschaffenheit.

J)  Die  festen  und  flüffigen  Bestandtheile  der  fogenannten  natinlichen  Kuhpocken.

*  19.  Die  Abnahme  des  Impfstoffes  vom  Thiere  soll  vor  dem  Eitrigwerden  des

Juhalts  der  Blattern  und  bevor  sich  eine  erhebliche  Röthe  in  der  Umgebung  derselben
eingestellt  hat,  vorgenommen  werden.

8  20.  Sorgfältige  Reinigung  der  ganzen  Impffläche  mit  Seife  und  warmem  Wasser
unter  Entfernung  aller  den  Blattern  und  ihrer  Umgebung  anhaftenden  Borken  ist  der
Abnahme  des  Impfstoffes  voranzuschicken.

§  21.  Nur  gut  entwickelte  Blattern  sind  zur  Abnahme  von  Impfstoff  geeignet.