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Utensilien 2c. müssen nach Material und Gestalt gründliche Reinigung und Desinfektion
leicht zulassen; sie sind von anderweitiger Benutzung ausgeschlossen, auch vor und nach
jedesmaligem Gebranche zu reinigen, beziehungsweise zu desinfiziren.
8 15. Als Impfstelle ist zu benutzen: bei jungen Thieren die Hinterbauchgegend
vom Damm bis in die Nähe des Nabels fammt dem Hodensack und der Innenfläche
der Schenkel, bei älteren Thieren der Hodensack, das Euter, der Milchspiegel, sammt der
Umgebung der Vulva.
8 16. Die zur Impfung bestimmte Fläche ist zu rasiren und mit Seife und
warmem Wasser gründlich zu reinigen. Danach ist sie mit einer eintausendstel Sublimatlösung
oder 3% Karbolsäurelösung zu desinfiziren und schließlich mit abgekochtem
Wasser abzuspülen.
& 17. Die Impfung kann mit Stichen, kürzeren oder längeren Schnitten, sowie
iüber kleinere oder größere Flächen ausgedehnten Skarifikationen ausgeführt werden.
Größere Skarifikationsflächen sind mit isolirten Impfstellen zu umrahmen, um das
Entwickelungsstadium besser beobachten zu können.
* 18. Zur Impfung der Thiere kann benutzt werden:
a) Menschenlymphe, und zwar aus den Schutzpocken von Erstimpflingen, unter
Berücksichtigung der durch die Beschlüsse des Bundesraths vom 18. Juni 1885
für die Gewinnung dieser Lymphe erlassenen Vorschriften (Entwurf 3 88 5 ff.).
Lymphe von Wiedergeimpften darf nur im Nothfalle und nach sorgfältiger
Prüfung des Gesundheitszustandes des Abimpflings benntzt werden, welche
letztere gleichfalls gemäß den genannten Vorschriften zu erfolgen hat.
Die Menschenlymphe kann entweder
in unvermifschtem Zustande, und zwar:
direkt vom Armt,
in sorgfältig verschlossenen Haarröhrchen flüssig aufbewahrt oder auf
Stäbchen aufgetrocknet,
oder
gemischt mit reinstem Glycerin umd auch in diesem Falle eventuell
in Haarröhrchen oder
gut verkorkten reinen Gläschen aufbewahrt,
auf das Thier übertragen werden.
b) Thierlymphe in der gemäß diefer Instruktion zur Menschenimpfung zugelassenen
Beschaffenheit.
J) Die festen und flüffigen Bestandtheile der fogenannten natinlichen Kuhpocken.
* 19. Die Abnahme des Impfstoffes vom Thiere soll vor dem Eitrigwerden des
Juhalts der Blattern und bevor sich eine erhebliche Röthe in der Umgebung derselben
eingestellt hat, vorgenommen werden.
8 20. Sorgfältige Reinigung der ganzen Impffläche mit Seife und warmem Wasser
unter Entfernung aller den Blattern und ihrer Umgebung anhaftenden Borken ist der
Abnahme des Impfstoffes voranzuschicken.
§ 21. Nur gut entwickelte Blattern sind zur Abnahme von Impfstoff geeignet.