_ 43 —
Niemand eingefallen, hier eine rechtliche Neuordnung zu erblicken.
Im Uebrigen war ja die Desertion schon eine Erweiterung des
Paulinischen Scheidungsgrundes (1. Corinth. 7 12ff.) und dieser
selbst eine selbständige Fortbildung der Worte der Bergpredigt
bei Matth. V. 32 u. XIX. 9. Denn bei der exclusiven
Form, in welcher hier die Hurerei als Scheidungsgrund auftritt,
muss man entweder annehmen, dass das Weggehen des ungläubigen
Theils (1. Corinth. 7. 12) nur eine besondere Form der Hurerei
ist — und dann steht einer weiteren Ausdehnung nichts im Weg
— oder aber dass Paulus das Recht hier selbständig fortbildet,
womit dann wiederum die Entwicklungsfähigkeit der Scheidungsgründe
anerkannt ist. Genug: als das Bedürfniss nach neuen
Scheidungsgründen auftrat, konnte der Einführung derselben ein
dogmatisches Hinderniss nicht entgegengestellt werden. Man
hätte nun einen doppelten Weg einschlagen können, den der
gesetzlichen Weiterbildung des gemeinen Rechts oder denjenigen
der Ausnahmegesetzgebung oder Dispensation im gegebenen Fall.
Wie nun die ganze protestantische Verfassung nicht in einer einmaligen
grossen Schöpfung das Leben empfing, sondern als eine
res externa sich erst allmälig und aus concretem Bedürfniss heraus
entwickelte, so ist auch das Eherecht, insbesondere das Scheidungsrecht,
in vorsichtigem Tasten entstanden, ein wahres Gelegenheitsund
Verlegenheitsergebniss. Dieses behutsame Vorgehen war
vernünftig und zweckentsprechend, ein wahres Glück für die junge
Kirche. Wie der Praetor im klassisch-römischen Recht in seiner
formula neue Rechtssätze für die Parteien schuf, welche die Einseitigkeit
des älteren Rechts vergessen liessen, so suchte auch der
protestantische Landesherr die Starrheit des kirchlichen Ehescheidungsrechts
im gegebenen Fall zu mildern und dasselbe für
die Anforderungen des Lebens brauchbar zu machen, d.h. er
schritt im Bedürfnissfall zur Dispensation oder Ausnahmegesetzgebung.
Im Uebrigen erschien dann das Eherecht durch sittliche
Strenge beherrscht Bei allen diesbezüglichen landesherrlichen