Full text : Bestimmungen über das Mädchenschulwesen, die Lehrerinnenbildung und die Lehrerinnenprüfungen.

Berlin,  den  2.  März  1887.
Die  aus  Veranlassung  meiner  Cirkular-Verfügungen  vom  18.  Juni  1883
—  U.  IIIa.  10448  —  und  vom  22.  Februar  1886  —  U.  IIIa.  10118  —
erstatteten  Berichte  Sees  ergeben,  daß  die  Verhältnisse,  welche  bisher  einer
Ueberweisung  der  höheren  Mädchenschulen  in  den  Aussichtskreis  der  Provinzial-Schufrollegien
  entgegengestanden  haben,  noch  unverändert  fortdauern.
  Ich  bin  daher  nicht  in  der  Lage,  den  hierauf  gerichteten  Anträgen
  von  Leitern  und  Lehrern  dieser  Anstalten  Folge  zu  geben.  Wenn
dagegen  eingewendet  wird,  daß  es  eine  nicht  geringe  Zahl  von  Mädchenschulen
  gebe,  welche  sich  nach  ihrer  gesammten  Einrichtung,  nach  ihrem
Lehrplane,  der  Zusammensetzung  ihrer  Lehrkollegien,  der  Frequenz  ihrer
Klassen,  ihrer  besonderen,  durch  die  Familien-Angehörigkeit  ihrer  Zöglinge
bedingten  Aufgabe  so  wesentlich  von  mittleren  und  niederen  Schulen  unterscheiden,
  daß  sie  denselben  auch  bezüglich  ihrer  staatlichen  Beauffichtigung
nicht  gleichgestell  werden  könnten  und  daß,  wo  dies  dennoch  geschehen  sei,
bisweilen  Uebelstände  hervorgetreten  seien,  so  erinnere  ich  daran,  daß  wicderholt
  in  solchen  Fällen  Abhülfe  getroffen  worden  ist,  indem  entweder  die
rtliche  und  die  Kreis-Schulaufsicht  über  solche  Anstalten  in  dieselbe  Hand
eines  dafür  besonders  befähigten  Mannes  gelegt  worden  oder  ein  Kuratorium
für  dieselben  gebildet  und  dieses  der  zustäindigen  Regierung  unmittelbar
unterstellt  worden  ist  oder  endlich  diese  die  Aufsicht  dirckt  an  sich  gezogen
2  Wo-  sich  nach  Lage  der  gesammten  Verhältnisse  einer  höheren  Mädchenchule
  das  Bedürfnis  einer  derartigen  Aenderung  der  Aufsichtsverhältnisse
herausstellt,  sehe  ich  einem  bezüglichen  Antrage  der  Königlichen  Regierung
nach  vorgängiger  Anhörung,  des  Magistrates  bezw.  der  städtischen  Schuldeputation
  entgegen.  Mit  Rücksicht  auf  Differenzen,  welche  an  einzelnen
Orten  stattgefunden  haben,  nehme  ich  zugleich  Gelegenheit,  darauf  aufmerksam
  zu  machen,  daß  eine  Verpflichtung  zur  Theilnahme  an  den  Kreisund
  Parochial-Lehrerkonferenzen  für  die  Lehrer  und  Lehrerinnen  an  Mädchenschulen,
  welche  über  die  Ziele  der  Volksschule  hinausgehen,  nicht  besteht.

An
sämmtliche  Königliche  Reglerungen  und  Provinzial-Schulkollegien.

Abschrift  erhalten  Ew.  Excellenz  zu  gefälliger  Kenntnisnahme  mit  dem
gan  ergebensten  Hinzufügen,  daß  mir  die  Berichte  auf  meine  Cirkularügung

  vom  13.  Juni  1883  auch  keinen  genügenden  Anlaß  geboten
haben,  bezüglich  derjenigen  öffentlichen  höheren  Mädchenschulen  nicht  staatlichen
  Patronates,  Lelche  mit  einem  zur  Entlassungsprüfung  berechtigten
Lehrerinnen-Seminar  verbunden  sind,  eine  allgemeine  Verfügung  zu  treen.

Sollten  Ew.  Excellenz  eine  oder  mehrere  derartige  Schulen  dem  Aufsichtskreise
  des  KrooinzialSchulkollegiums  überwiesen  zu  sehen  wünschen,
6  wollen  Sie  gefälligst  nach  Anhörung  desselben  und  der  betheiligten

egierung  den  entsprechenden  Antrag  stellen.

Der  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten.
von  Goßler.

An
sämmtliche  Herren  Ober-Präsidenten.
U.  25  20102.  Praͤf