Berlin, den 2. März 1887.
Die aus Veranlassung meiner Cirkular-Verfügungen vom 18. Juni 1883
— U. IIIa. 10448 — und vom 22. Februar 1886 — U. IIIa. 10118 —
erstatteten Berichte Sees ergeben, daß die Verhältnisse, welche bisher einer
Ueberweisung der höheren Mädchenschulen in den Aussichtskreis der Provinzial-Schufrollegien
entgegengestanden haben, noch unverändert fortdauern.
Ich bin daher nicht in der Lage, den hierauf gerichteten Anträgen
von Leitern und Lehrern dieser Anstalten Folge zu geben. Wenn
dagegen eingewendet wird, daß es eine nicht geringe Zahl von Mädchenschulen
gebe, welche sich nach ihrer gesammten Einrichtung, nach ihrem
Lehrplane, der Zusammensetzung ihrer Lehrkollegien, der Frequenz ihrer
Klassen, ihrer besonderen, durch die Familien-Angehörigkeit ihrer Zöglinge
bedingten Aufgabe so wesentlich von mittleren und niederen Schulen unterscheiden,
daß sie denselben auch bezüglich ihrer staatlichen Beauffichtigung
nicht gleichgestell werden könnten und daß, wo dies dennoch geschehen sei,
bisweilen Uebelstände hervorgetreten seien, so erinnere ich daran, daß wicderholt
in solchen Fällen Abhülfe getroffen worden ist, indem entweder die
rtliche und die Kreis-Schulaufsicht über solche Anstalten in dieselbe Hand
eines dafür besonders befähigten Mannes gelegt worden oder ein Kuratorium
für dieselben gebildet und dieses der zustäindigen Regierung unmittelbar
unterstellt worden ist oder endlich diese die Aufsicht dirckt an sich gezogen
2 Wo- sich nach Lage der gesammten Verhältnisse einer höheren Mädchenchule
das Bedürfnis einer derartigen Aenderung der Aufsichtsverhältnisse
herausstellt, sehe ich einem bezüglichen Antrage der Königlichen Regierung
nach vorgängiger Anhörung, des Magistrates bezw. der städtischen Schuldeputation
entgegen. Mit Rücksicht auf Differenzen, welche an einzelnen
Orten stattgefunden haben, nehme ich zugleich Gelegenheit, darauf aufmerksam
zu machen, daß eine Verpflichtung zur Theilnahme an den Kreisund
Parochial-Lehrerkonferenzen für die Lehrer und Lehrerinnen an Mädchenschulen,
welche über die Ziele der Volksschule hinausgehen, nicht besteht.
An
sämmtliche Königliche Reglerungen und Provinzial-Schulkollegien.
Abschrift erhalten Ew. Excellenz zu gefälliger Kenntnisnahme mit dem
gan ergebensten Hinzufügen, daß mir die Berichte auf meine Cirkularügung
vom 13. Juni 1883 auch keinen genügenden Anlaß geboten
haben, bezüglich derjenigen öffentlichen höheren Mädchenschulen nicht staatlichen
Patronates, Lelche mit einem zur Entlassungsprüfung berechtigten
Lehrerinnen-Seminar verbunden sind, eine allgemeine Verfügung zu treen.
Sollten Ew. Excellenz eine oder mehrere derartige Schulen dem Aufsichtskreise
des KrooinzialSchulkollegiums überwiesen zu sehen wünschen,
6 wollen Sie gefälligst nach Anhörung desselben und der betheiligten
egierung den entsprechenden Antrag stellen.
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
sämmtliche Herren Ober-Präsidenten.
U. 25 20102. Praͤf