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(Nr. 1314.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-
Etat für das Etatsjahr 1879/80. Vom 6. Juli 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths
und des Reichstags, was folgt:
§. 1.
Der Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1879/80 wird, wie folgt,
abgeändert bezw. ergänzt:
1. unter den einmaligen Ausgaben ist als Kapitel 13 a einzustellen:
XIa. Reichsdruckerei.
Titel 1. Entschädigung an Preußen für Abtretung
der Staatsdruckerei. 3 573 000 Mark.
Titel 2. Behufs Verschmelzung der vormaligen Ge-
heimen Ober-Hofbuchdruckerei mit der
preußischen Staatsdruckerei 1 299 500
Summe Xla (Kapitel 13a) 4 872 500 Mark.
2. die Ansätze unter Kapitel 4a der Einnahme werden durch die folgenden
ersetzt:
VI. Reichsdruckerei.
a. Einnahme.
Titel 1/2. Für Drucksachen und andere in das
Druckereifach einschlagende Arbeiten, sowie
Erlös von Fabrikabgängen, Miethe für
Dienstwohnungen, Beiträge zu den Kosten
für die Wasserheizung und den Wasser-
verbrauch in den Dienstgebäuden und
sonstige vermischte Einnahmen 3 212 500 Mark.
Summe der Einnahme für sich.