Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Entsetzung  von  den  von  ihm  bekleideten

  oͤffentlichen  Aemtern  zu  einer  dreimonatlichen
  Festungsstrafe  mit  angemessener
  Beschaͤftigung  innerhalb  der
Festung  verurtheilt,  so  wie  in  den  Ersatz

  der  Untersuchungs-  und  der  in
zweiter  Instanz  erwachsenen  Kosten  verfällt,
  auch  sämtlichen  durch  sein  Verschulden
  beschädigten  Personen  und  Kassen
  der  Regreß  an  ihn  vorbehalten.

II.  Civil  Senat.

Den  5.  April  wurde  in  der  Ationssache
von  dem  Gerichtshofe  zu  Tübingen

zwischen  Johannes  Kößle  zu  Kirchheim
und  dessen  Ehegattin,  Heinrike  Wilhelmine,
  geb.  Riesi,  Kl.,  Anten,  Wieder-Anten,
  und  Jakob  Friedrich  Rieß,  Conditor
  zu  Herrenberg,  Bekl.,  Aten,
Wieder-Aten,  Aufhebung  eines  Vergleichs
  betreffend,  das  den  29.  December
  132:  eröffnete  Erkenntniß  voriger
Instanz,  unter  Verurtheilung  der  Anten
in  die  Kosten  dieser  Instanz,  bestatigt.

.  Den  9.  April  wurde  in  der  Ationssache

von  dem  Gerichtshofe  zu  Eßlingen  zwischen
  der  Stadtgemeinde  Eßlingen,  Kl.,
Antin,  Wieder-Antin,  und  der  Verlassenschafts=
  und  Gantmasse  des  verstorbenen
  Johann  Andreas  Schade  von
da,  Bekl.,  Atin,  Wieder-Atin,  Bürgschafts-Forderung
  betreffend,  die  eingewandte
  Berufung  wegen  Mangels  an
einer  gegründeten  Beschwerde,  unter
Verurtheilung  der  Antin  in  die  Kosten

dieser  Instanz  abgewiesen.
Den  ::.  April  würde:

5.  in  der  Ationssache  von  demselben  Gerichtshofe

  zwischen  Catharine  Magdalene,
  Ehefrau  des  Kronenwirths  Michael
  Rauser  und  dem  Pfleger  der  Anne
Marie  Müller,  Müller  Rauser  von
Nagold,  Kl.,  Anten,  Wieder-Anten,
  und  Marie  Agnes,  Wittwe  des
Biersieders  Jakob  Friedrich  Müller  zu
Ehningen,  O.  A.  Böblingen,  Bekl.,
Atin,  Wieder-Atin,  die  Uebernahme
ehelicher  Einbuße  betreffend,  die  einge:
wandte  Berufung  wegen  Ungrundes
der  Beschwerde,  unter  Verurtheilung
der  Anten  in  die  Kosten  dieser  Instanz
abgewiesen;

.  in  der  Ationssache  von  demselben  Se.

richtshofe  zwischen  dem  Stiftungsrath
zu  Neuburg,  O.A.  Ehingen,  Kl.,  Aten,
mun  Anten,  und  dem  Stadt-Uhrmacher
Fohann  Christian  Rahmer  zu  Stuttgart,

nunm  dessen  Gantmasse-  Curatel,  Bekl.,