156 Nie österreithisch·-nngarishe Monarchie. (Juli 13. 14.)
Die Kriegsgewinnsteuervorlage wird unter Ablehnung der Be—
stimmung angenommen, die eine begünstigende Behandlung der Poriefeuilleaktien
vorsah, und unter der Annahme eines Antrages, nach welchem die
Steuer bei Konsumgenossenschaften zu entfallen habe. Im Laufe der Debaue
begründet der Leiter des Finanzministeriums Dr. Frhr. v. Wimmer der
ablehnenden Standpunkt der Regierung gegen die Rückwirkung des Geiszes
auf 1916 sowie gegen eine gleichmäßige Besteucrung von Einzelpersonen
und Gesellschaften. Er erklärt, die Ausscheidung des Rentabilitätsprinzi#s
bei der Berechnung der Steuer für Gesellschaften habe eine Tendenz gegen
das Kapital der Assoziationen. Jede Behinderung oder Bedrückung der
Kapitalalassoziationen sei für die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere
in den jetzigen schweren Zeiten und nach dem Kriege, ein höchst bedenk.
liches Moment. Die Finanzverwaltung sei nicht zaghaft gegen die Aktiengesellschaften,
sie habe aber auch die Pflicht, auf die Förderung der Volkswirtschaft
überhaupt Rücksicht zu nehmen.
13. Juli. (Ssterr. Herrenhaus.) Verlängerung der Mandatsdauer.
Kriegswirtschaftl. Ermächtigungsgesetz.
Das Haus nimmt den Gesetzentwurf über die Verlängerung der
Mandatsdauer der Abgeordneten an, ferner das kriegswirtschaftliche
Ermächtigungsgesetz, doch unter Ablehnung des von dem Asgeordnetenhause
(s. S. 154) beschlossenen Zusatzes, wonach die Regierung
bei Verordnungen allgemeiner Art die Meinungsäußerung eines besonderen
Ausschusses des Abgeordnetenhauses einholen soll.
13. Juli. (Wien.) Tagung d. deutschböhm. Reichsratsmitglieder.
Die deutschböhmischen Reichsratsmitglieder treten zu ibrer
ersten gemeinsamen Beratung zusammen. Den Vorsitz übernimmt Fürrst
Fürstenberg. Auf Antrag des Abg. Pacher wird eine Entschlichung
einstimmig angenommen, in der es heißt: Wir Deutschen in Böhmen verlangen
innerhalb des abgegrenzten Sprachgebietes restios die Seldstverwaltung
sowie Bürgschaften für die freie Entwicklung unseres natuionalen
und kulturellen Lebens und für den sozialen Fortschritt alle:
Schichten des deutsch-böhmischen Volkes. Ein gesondertes böhmisches Staatsrecht
werden wir nicht anerkennen und einer Majorisierung durch die
nationale Mehrheit des Landes werden wir unus nicht mehr unterwerfen.
Wir verlangen deswegen national abgegrenzte Nreise, die nationale Teilung
des Landes und des Landesausschusses. Der Ernst der Zeit legt uns
Deutschen in Böhmen die Pflicht auf, uns zu einem Treubunde für die
Erreichung unserer Rechte zu vereinigen, die untrennbar verbünden sind
mit der Machtstellung des Reiches.
13. Juli. (Ung. Abgeordnetenhaus.) Neue Minister.
Der Gesetzentwurf, wonach die Zahl der ung. verantwortlichen Minister
für Kriegsdauer und für die Uebergangszeit zum Frieden um vier Minister
ohne Portefeuille vermehrt werden soll, wird in dritter Lesung angenommen.
14. Juli. (Osterr. Abgeordnetenhaus.) Kriegswirtschaftl.
Ermächtigungsgesetz. Unterhaltsbeitragsgesetz. Militärgerichtsbarkeit.
Geschworenengesetz. Revision der militärgerichtl. Urteile.
Zunächst wird das kriegswirtschaftl. Ermächtigungsgesetz in
der Fassung des Herrenhauses (s. o.) angenommen. Bei der Beratung des
Unterhaltsbeitragsgesetzes zugunsten der Familicnangehörigen der
Eingerückten spricht sich der Leiter des Landesverteidigungsministeriums