158 Zweites Buch. Allgemeine Soziallehre des Staates.
erst die neuere Wissenschaft dazu, jedes lebende Wesen für einen
Organismus zu erklären und in der rätselhaften Erscheinung
des Lebens das unterscheidende Merkmal des Organismus vom
Mechanismus zu finden. Die Erkenntnis der immanenten Teleologie,
die der Organismus darbietet, und die ein so wichtiges
heuristisches Prinzip der Biologie ıst, ist uns vermittelt worden
durch eine unserem zweckbewußten Handeln entnommene Analogie,
denn der Zweck ist ein uns ausschließlich durch die Vorgänge
unseres Bewußtseins vermitteltes Prinzip. Menschliche Verhältnisse
aber durch Vergleichung mit Gebilden und Funktionen
erkennen wollen, die uns erst durch Übertragung unserer Vorstellungen
auf außer uns Seiendes verständlich gemacht werden,
heißt zum mindesten einen überflüssigen Umweg nehmen.
Aus alledem geht hervor, daß wissenschaftliches Denken für
den Staat eine andere Kategorie als die des Organismus heischt:
eine Kategorie, die selbständig und von allen Analogien unabhängig
ist.
2. Der Staat als Kollektiv- oder Verbandseinnheit.
Daß der Staat einen dauernden, einheitlichen Verband von
Menschen darstelle, daher ein Gemeinwesen sei, ist von alters
her behauptet worden. Die diese Vorstellung vermittelnden Kategorien
der χοινωνία, der societas, der respublica, des coetus
entstammen sämtlich dem antiken Gedankenkreise. Im Altertum
wendet sich jedoch die Untersuchung wesentlich den Verbandszwecken
zu; wofern nicht mit organologischen Bildern operiert
wird, bleibt die Frage nach der Struktur des Verbandes ganz
im Hintergrunde. Die mittelalterliche Korporationslehre und das
neuere Naturrecht gehen in ihren Staatskonstruktionen zwar
durchweg von dem Gedanken des gesellschaftlichen Verbandes
aus, den sie aber ausschließlich juristisch fassen, während die
Frage nach dem historisch-sozialen Substrat des Staates im
Rechtssinne ihnen entweder nicht oder doch nicht klar zum
Bewußtsein kommt. Immerhin denkt sich das Naturrecht die
4. Aufl. 1909 S. 126 ff.; interessant ist namentlich der Nachweis, daß bis
ins 19. Jahrhundert hinein organisch und mechanisch nicht als Gegensätze
gedacht wurden. Wenn Preuß, Über Organpers., a. a. O. S. 558, erklärt,
Organe kann nur ein Organismus haben, so beruht dieser Satz auf gänzlicher
Ignorierung der Entwicklung des Organbegriffes.