Contents : Staats-Lexikon.

Kaiser  (Verfall  und  Wiederherstellung).

Zustimmung  des  Reichstags  (s.  d.)  ausüben
  konnte.  Die  Reichsgesetzgebung  ward
nämlich  von  dem  Reichstag  ausgeübt,  doch
hatte  der  K.  das  Recht,  die  Beschlüsse  des
Reichstags  zu  sanktionieren  und  zu  publizieren.
  Der  K.  hatte  in  Ansehung  der
Reichsgesetzgebung  ein  absolutes  Veto,
d.  h.  nur  dadurch  erlangten  die  Beschlüsse
des  Reichstags  Gesetzeskraft,  daß  sie  der
K.  genehmizte,  hrend  sie  unwirksam
blieben,  wenn  ihnen  diese  Genehmigung
versatt,  wurde.  Ebenso  war  der  K.  seit
dem  Wesifälischen  Fiieen  in  Angelegenheiten
  der  innern  Reichsverwaltung  an
die  Zustimmung  des  Reichstags  gebunden,
  und  zwar  erfolgte  die  Vollstreckung
von  Reichsschlüssen  und  reichsgerichtlichen
Entscheidungen  zumeist  unter  Mitwirkung
  der  Kreise,  in  welche  das  Reich  zersiel.
  Dem  K.  stand  ferner  zwar  die  völkerrechtliche
  Vertretung  des  Reichs  nach
außen  zu,  doch  war  er,  wenn  es  sich  um
Kriegserklärung  oder  um  Abschluß  eines
Friedens  handelte,  ebenfalls  an  die  Zustimmung
  des  Reichstags  gebunden.  Der
K.  war  ferner  der  oberste  Lehnsherr  des
Reichs,  er  galt  als  die  Quelle  aller  Gnaden,
  als  Schirmvogt  der  römischen  Kirche
und  als  die  Quelle  aller  Gerichtsbarkeit
im  Reich,  die  jedoch  von  den  Reichsgerichten
  in  völlig  selbständiger  Weise  ausgeübt
ward.  Außerdem  hatte  der  K.  gewisse
Reichsämter  zu  besetzen,  und  endlich  hatte
er  das  freilich  sehr  geringfügige  Reichseinkommen
  zu  beziehen,  welches  man
kläglich  genug  in  der  letzten  Zeit  nicht
höhrr  als  insgesamt  auf  etwa  13,000  Thaler
  veranschlagte.

Daß  unter  diesen  Umständen  bei  der
Schwerfälligkeit  des  Reichstags  und  bei
der  Jämmerlichkeit  der  Reichskriegsverfassung
  mit  der  kaiserlichen  Würde  doch
immer  noch  ein  gewisser  Nimbus  verbunden
  war,  ist  mehr  auf  Rechnung  der  Traditionen
  des  Reichs,  besonders  aber  auf
Rechnung  der  ausmacht  der  K.  zu  setzen,
indem  die  Kaiserwürde,  trotz  der  Wahlverfassung
  des  Reichg,  thatsächlich  mit  der
österreichischen  Monarchie  verbunden
war.  Aber  gerade  dieser  Umstand  war  für
Deutschland  auf  der  andern  Seite  verhängnisvoll.
  Denn  die  habsburg-lothrin=285



Hucke  Dwpasse  setzte  nur  zu  est  7  *
en  Interessen  gegen  die  österreichischen
wrück,  und  die  nationale  Idee  ward  daurch,
  daß  man  mit  Deutschland  eine
Reihe  außerdeutscher,  zu  Osterreich  gehöriger
  Kronländer  in  Verbindung  brachte,
abgeschwächt.  Und  so  wurde  denn  das
alte  Reich  zuletzt  zum  Spott  der  Zeitgenossen,
  und  als  es  1806  zu  Grabe  getragen
  ward,  ging  dies  an  der  Nation  ziemlich
  spurlos  vorüber,  eben  weil  das  Reich
zuletzt  nur  och  ein  lose  zusammenhängender
  Staatenstaat  und  die  Kaiserwürde
nicht  viel  mehr  als  eine  leere  Form  gewesen
  war.  Schon  1804  halte  K.  Franz  II.
für  seine  österreichischen  Erblande  den
Kaisertitel  als  Franz  I.  angenommen,
dem  Beispiel  Napoleons  folgend,  der  sich
damals  den  Titel  eines  Kaisers  der  Franosen
  beilegte.  Und  als  nun  der  franzö-1
  Machthaber  die  Erklärung  abgab,
daß  es  für  ihn  kein  Deutsches  Reich  und
keinen  K.  von  Deutschland  mehr  gebe,  als
er  sich  zum  Protektor  des  Rheinbunds
aufwarf,  legte  K.  Franz  6.  Aug.  1806  die
deutsche  Kaiserkrone  förmlich  nieder.
Wiederherstellung  der  deutschen  Kaiserwürde.
Nur  ein  loses  föderatives  Band  umslangein
  der  Folge  die  einzelnen  deutschen
  Staaten,  welche  als  völlig  souveräne
  Staatskörper  sich  nur  zu  einem
völkerrechtlichen  Verein,  dem  Deutschen
Bund,  vereinigten.  Wohl  ward  dann
1848  und  1849  ein  Anlauf  zur  Wiederherstellung
  der  deutschen  Kaiserwürde  genommen;
  aber  König  Friedrich  Wilhelm
  IV.  von  Preußen  lehnte  die  Annahme
  der  ihm  dargebotenen  Kaiserkrone
ab,  weil  er  sie  nur  nach  vorgängi  er  Verständigung
  mit  den  deutschen  Fürsten  annehmen
  wollte.  Eine  solche  war  aber  von
vornherein  ausgeschlossen,  solange  der
deutsche  Staatenbund  zwei  miteinander
rivalisierende  Großmächte  in  sich  schloß,
und  es  war  daher  gewiß  die  allein  richtige
  Lösung  der  deutschen  Frage,  daß  eine
Neukonstituierung  Deutschlands  von  dem
großen  preußischen  Staatsmann  herbeigeführt.
  wurde  unter  Ausschluß  Österreichs.
  Die  Erfolge  Preußens  im  Krieg
von  1866  ermöglichten  die  Gründung  des
norddeutschen  Bundesstaats  mit  einem