Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Königsberg.
Zins-Kupon

zu  der

Kreis-Obligation  des  Wehlauer  Kreises

uͤber

......  ThalerzufüanrozentZinsenübet.....·....  Thaler
.....  Silbergroschen.
Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfängt  gegenn  cbessen,  Rückgabe  in
der  Zeit  vom  .  .  ten  ..  ..  .  .  ..  bis  ........  ...  resp.  v  .............
s..........  und  spaͤterhin  die  Zinsen  der  vorbeknmen  Kreie-  Obligation
für  das  Halbjahr  vom.  bis  mit  (in  Buchstaben)  Thalern
..  .  ..  Silbergroschen  bei  der  Kreis-Kommunalkasse  zu  Wehlau.

Tapian,  den  n  .  .  .  ..  18.

Die  ständische  Kreis  =  Kommission  für  die  Chausseebauten  im
Wehlauer  Kreise.
Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren,  vom

Schlusse  des  Kalenderjahres  der  Fälligkeit  an
gerechnet,  erhoben  wird.

Provinz  Preußen,  Regierungebezirk  Königeberg.
Talon

zur

Kreis-Obligation  des  Wehlauer  Kreises.
Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der
Obligation  des  Wehlauer  Kreises
Littr  M  .  .  .  .  übeer  Thaler  à  fünf  Prozent  zinsen

die  .  #  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Wehlau,  nach  Maaßgabe  der  diesfälligen,  in  der  Obligation
enthaltenen  Bestimmungen.

Tapiau,  den  1uu  ...  18.

Die  ständische  Kreis  =  Kommission  für  die  Chausseebauten  im
Wehlauer  Kreise.

 

(Nr.  %  6255,.  )