230 Einleitung.
Noch mehr Misstrauen als die Wiedergabe der Originalurkunden
erregen die Auszüge aus den Privaturkunden, welche Eberhard in
den acht wahrscheinlich unter Abt Raban 822—842 in angelsächsischer
Schrift angelegten Kopialbüchern vorfand'). Von diesen ist
heutzutage nur eines erhalten?), ein zweites?) konnte Pistorius noch
1607 aus der Bibliothek des Grafen Joh. Georg von Zollern benützen‘);
seitdem ist es gleich den andern sechs spurlos verschwunden.
Eine Vergleichung von Eberhards Auszügen mit dem Text des erhaltenen
und des von Pistorius, freilich unvollkommen, wiedergegebenen
Textes ergiebt°):
1. Namen werden meist in der Form des 12. Jahrhunderts gegeben®);
viele sind falsch gelesen’) oder ganz verkehrt gegeben®).
2. Tauschurkunden werden zu Schenkungsurkunden gemacht’).
3. Privaturkunden kehren in zwei oder drei Auszügen wieder '"),
die auf einer Vorlage beruhen, was bei der Verschiedenheit der Auszüge
oft erst aus dem Text der Urkunde zu erkennen ist!").
1) Oben S. 2231. — Vgl. Dr. V, Roth, I. c. 2,85. — *) Auf dem K. preuss.
Staatsarchiv in Marburg. Es enthält Schenkungen im Worms- und Rheingau,
im Elsass und spätere im Grabfeld. — °) Es enthielt die Schenkungen im Saalund
Werngau, im Grab- und Tullifeddd. — *) Rerum Germanicarum seriptores.
Francofurti 1607, S. 445—588. Wie dieses Kopialbuch aus der Bibliothek von
Fulda in die Hände des Grafen von Zollern gelangte, ob es Flacius entwendete
(@egenbaur, I. c. 98), oder ob es unter den Manuskripten war, welche der Basler
Drucker Basilius Joh. Herold neben der Handschrift der lex Alamannorum
(gedruckt Basel 1557) von Abt Wolfgang erhalten hatte (vgl. Monumenta Germaniae
Leg. S. I, Tom.5. P.1, $. 18), lässt sich nicht mehr feststellen. —
°) Über die Art der Benützung der Kopialbücher durch Eberhard vgl. Roth,
I.c.2,83. — *) Vogl. die von Dronke nicht immer genau abgedruckten Namensformen
in den Anmerkungen zu c.3; ö, 39 mit Eberhards Text. — ') Vgl.
C.D. 5668: Reginhart ot Albwis conjux; c. 39,4: Albvin et conjux ejus;
C. D. 569: Albwin et duo filii mei Albwin et Racholf; c. 39, 8: Albuwin et
duo Silii mei Tacholf et Altmann; C. D. 32: Egi et conjux mea Sigihilt; c. 39, 14:
Eigil et uxor ejus Uta; C. D. 162: Ruduch; c. 39, 15: Rudeger; Frumeher
c. 3,96 fehlt in C. D. 162. — °) Vgl. Anm.7: Albwis, Albwin, Sigihilt, Uta.
— 9) Vgl. z.B. C. D. 190 und c. 39, 17. — 1°) Besonders lehrreich eind Eberhards
Angaben über Huc im Elsass. c.3,2,3; c. 39, 24. Das einemal sicht
Eberhard zwei Urkunden in cine zusammen, macht aus marca Onchysasheim
in loco Rigoltesberg Kyrecheim. Ygl. 0. D.82,83. Das anderemal c. 3, 3
behandelt er Huc als einen andern Mann als c. 3,2. Huc macht beide Schenkungen
für das Seelenheil seines Sohnes Hahicho auf der nach Paderborn berufenen
Beichsversammlung 17. Juni 785. Karl ist offenbar noch nicht anwesend,
aber seine Mannen. Vol. dasu Abel-Simson, Jahrb. d. D. Reichs unter
Karl d. Gr. 1?,494. Vogl. weiter c.8; 34; 47. — '') Vgl. C. D. 562 und c. 39,
1, 8; c. 3,29 und 4, 124.