Metadata : Württembergische Geschichtsquellen. Zweiter Band. (2)

230  Einleitung.

Noch  mehr  Misstrauen  als  die  Wiedergabe  der  Originalurkunden
erregen  die  Auszüge  aus  den  Privaturkunden,  welche  Eberhard  in
den  acht  wahrscheinlich  unter  Abt  Raban  822—842  in  angelsächsischer
  Schrift  angelegten  Kopialbüchern  vorfand').  Von  diesen  ist
heutzutage  nur  eines  erhalten?),  ein  zweites?)  konnte  Pistorius  noch
1607  aus  der  Bibliothek  des  Grafen  Joh.  Georg  von  Zollern  benützen‘);
  seitdem  ist  es  gleich  den  andern  sechs  spurlos  verschwunden.
Eine  Vergleichung  von  Eberhards  Auszügen  mit  dem  Text  des  erhaltenen
  und  des  von  Pistorius,  freilich  unvollkommen,  wiedergegebenen
Textes  ergiebt°):

1.  Namen  werden  meist  in  der  Form  des  12.  Jahrhunderts  gegeben®);
  viele  sind  falsch  gelesen’)  oder  ganz  verkehrt  gegeben®).

2.  Tauschurkunden  werden  zu  Schenkungsurkunden  gemacht’).

3.  Privaturkunden  kehren  in  zwei  oder  drei  Auszügen  wieder  '"),
die  auf  einer  Vorlage  beruhen,  was  bei  der  Verschiedenheit  der  Auszüge
  oft  erst  aus  dem  Text  der  Urkunde  zu  erkennen  ist!").

1)  Oben  S.  2231.  —  Vgl.  Dr.  V,  Roth,  I.  c.  2,85.  —  *)  Auf  dem  K.  preuss.
Staatsarchiv  in  Marburg.  Es  enthält  Schenkungen  im  Worms-  und  Rheingau,
im  Elsass  und  spätere  im  Grabfeld.  —  °)  Es  enthielt  die  Schenkungen  im  Saalund
  Werngau,  im  Grab-  und  Tullifeddd.  —  *)  Rerum  Germanicarum  seriptores.
Francofurti  1607,  S.  445—588.  Wie  dieses  Kopialbuch  aus  der  Bibliothek  von
Fulda  in  die  Hände  des  Grafen  von  Zollern  gelangte,  ob  es  Flacius  entwendete
(@egenbaur,  I.  c.  98),  oder  ob  es  unter  den  Manuskripten  war,  welche  der  Basler
Drucker  Basilius  Joh.  Herold  neben  der  Handschrift  der  lex  Alamannorum
(gedruckt  Basel  1557)  von  Abt  Wolfgang  erhalten  hatte  (vgl.  Monumenta  Germaniae
  Leg.  S.  I,  Tom.5.  P.1,  $.  18),  lässt  sich  nicht  mehr  feststellen.  —
°)  Über  die  Art  der  Benützung  der  Kopialbücher  durch  Eberhard  vgl.  Roth,
I.c.2,83.  —  *)  Vogl.  die  von  Dronke  nicht  immer  genau  abgedruckten  Namensformen
  in  den  Anmerkungen  zu  c.3;  ö,  39  mit  Eberhards  Text.  —  ')  Vgl.
C.D.  5668:  Reginhart  ot  Albwis  conjux;  c.  39,4:  Albvin  et  conjux  ejus;
C.  D.  569:  Albwin  et  duo  filii  mei  Albwin  et  Racholf;  c.  39,  8:  Albuwin  et
duo  Silii  mei  Tacholf  et  Altmann;  C.  D.  32:  Egi  et  conjux  mea  Sigihilt;  c.  39,  14:
Eigil  et  uxor  ejus  Uta;  C.  D.  162:  Ruduch;  c.  39,  15:  Rudeger;  Frumeher
c.  3,96  fehlt  in  C.  D.  162.  —  °)  Vgl.  Anm.7:  Albwis,  Albwin,  Sigihilt,  Uta.
—  9)  Vgl.  z.B.  C.  D.  190  und  c.  39,  17.  —  1°)  Besonders  lehrreich  eind  Eberhards
  Angaben  über  Huc  im  Elsass.  c.3,2,3;  c.  39,  24.  Das  einemal  sicht
Eberhard  zwei  Urkunden  in  cine  zusammen,  macht  aus  marca  Onchysasheim
in  loco  Rigoltesberg  Kyrecheim.  Ygl.  0.  D.82,83.  Das  anderemal  c.  3,  3
behandelt  er  Huc  als  einen  andern  Mann  als  c.  3,2.  Huc  macht  beide  Schenkungen
  für  das  Seelenheil  seines  Sohnes  Hahicho  auf  der  nach  Paderborn  berufenen
  Beichsversammlung  17.  Juni  785.  Karl  ist  offenbar  noch  nicht  anwesend,
  aber  seine  Mannen.  Vol.  dasu  Abel-Simson,  Jahrb.  d.  D.  Reichs  unter
Karl  d.  Gr.  1?,494.  Vogl.  weiter  c.8;  34;  47.  —  '')  Vgl.  C.  D.  562  und  c.  39,
1,  8;  c.  3,29  und  4,  124.