Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

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Todte  den  Liebendigen  beerbt  u.  s.  w.,  nicht  aber,  vom  Standpunkte
  der  Krone,  des  Parlaments,  der  Politik,  der  Partei-  und
Staatsmänner.  Von  diesem  letzteren  Standpunkte  ist  erheblich
nur  festzustellen,  dass  die  Krone  nicht  in  die  Rechtsprechung
eingreifen  darf.  Daher  erklärt  es  sich,  dass  sowenig  von  den
Volkshaufen  wie  von  den  Volksvertretungen  im  Jahre  1848  privatrechtliche
  Sätze  als  Forderungen  des  Volkes  erhoben  sind,  und
dass  sich  die  preussische  Verfassung  mit  dem  Art.  86  begnügte
Das  Recht  über  Krieg  und  Frieden,  die  Militärersatzinstruktion,
die  Militärdisziplinarordnung,  die  Schulregulative,  also  ob,  wie
viel  und  wie  beschaffener  Religionsunterricht  gelehrt  und  genommen
  werden  soll,  Alles  dies  Dinge,  die  weit  mehr  in  den
Rechtsstand  eingreifen  wie  die  Dauer  der  Kündigungsfristen
beim  Kauf  hat  man  1850  in  den  Händen  der  Krone  als  deren
alleiniger  Prärogative  verbleibend  zurücklassen  müssen.  Die
Krone  von  Preussen  war  damals  zu  stark,  um  sich  solche  Einschränkungen
  ihrer  Macht,  dass  jede  Anordnung  auf  Gesetz,  also
auf  den  Willen  des  Landtages  zurückgeführt  werden  müsse,  gefallen
  zu  lassen.  Wie  oft  hat  die  demokratische  Partei  1850
und  später  behauptet,  dass  Preussen  in  Wahrheit  noch  ein  absoluter
  Staat  sei!  Dies  ist  nun  sehr  übertrieben;  richtig  an  dem
Satze  ist  aber  soviel,  dass  die  preussische  Krone  noch  ein  selbstständiger
  Machtfaktor  geblieben  ist.  Man  lese  nur  nach,  was
v.  MANTEUFFEL  den  Revisionskammern  beim  Nothverordnungsrechte
  sagte,  nämlich,  dass  die  Weltgeschichte  auf  das  Zusammensein
  der  preussischen  Kammern  keine  Rücksicht  nehme,  dass  ein
zu  häufiges  Einberufen  des  Landtages  die  Kosten  nicht  lohne,
weshalb  die  Krone  allein  geeigneten  Falls  selbst  die  Gesetze
geben  werde;  man  beachte,  dass  die  Kammern  auf  diese  Rede
einfach  zu  Kreuze  krochen  und  dann  wird  man  begreifen,  dass
die  preussischen  Kammern  kein  solcher  Machtfaktor  werden  sollten
wie  die  belgischen!  Allerdings  die  Macht  der  Kammern  wächst
und  ist  gewachsen,  schon  wegen  des  Geldausgabebewilligungs-