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trag verletzt hatte, auch die Rechte des Kaisers auf Holstein mit
keinem Worte außer Acht gesetzt, dieselben vielmehr durch Manteuffels
Vorschlag an Gablenz, mit ihm eine gemeinsame Regierung
zu bilden, ausdrücklich anerkannt hatte, nachdem der
Gasteiner Vertrag von Oesterreich durch Einberufung der Ständeversammlung
gebrochen worden war.
Die Mehrzahl der Kleinstaaten faßte die Sache jedoch zu
Gunsten Oesterreichs auf. Preußen hatte zwar Hoffnung, daß
Kurhessen und Hannover, als unmittelbare Nachbarn, sich bei der
Abstimmung nicht für den österreichischen Antrag aussprechen
würden; aber man täuschte sich. Das Reformproject des Grafen
Bismarck hatte auch diese Höfe viel zu sehr verletzt und sowohl
in Hannover wie in Cassel verstand es der österreichische
Einfluß, sich ein geneigtes Ohr zu verschaffen. Als daher am
14. Juni die Abstimmung erfolgte, erklärten sich Oesterreich,
Bayern, Würtemberg, Sachsen, Hannover, Kurhessen, Hessen,
Nassau und die sechszehnte Curie, die letztere durch eine Fälschung
des Vertreters derselben, Hrn. v. Strauß, für Oesterreich
und damit für den Bundeskrieg gegen Preußen, dem sich nur
Mecklenburg, Oldenburg, die Hansestädte, die thüringischen Staaten
und Limburg-Luxemburg anschlossen, während Baden sich der
Abstimmung enthielt. Herr von Savigny, der Vertreter Preußens
am Bunde, hatte vor diesem verhängnißvollen Akte gegen
jede geschäftliche Behandlung des österreichischen Antrages, als
eines bundeswidrigen, ausdrücklich protestirt. Im Namen und
auf Befehl des Königs erklärte daher der preußische Gesandte
nach jener Beschlußfassung, daß Preußen den bisherigen Bundesvertrag
für gebrochen und deshalb nicht mehr für verbindlich
ansehe, denselben vielmehr als erloschen betrachten und behandeln
werde, ohne damit zugleich die nationalen Grundlagen, auf denen
der Bund ausfgebaut gewesen, als zerstört anzusehen; es halte
vielmehr an diesen Grundlagen, sowie an der über vorübergehende
Formen erhabenen Einheit der deutschen Staaten fest. — Die
preußische Regierung legte zugleich die Grundzüge einer neuen,