Full text : Das Volksbuch vom Grafen Bismarck.

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trag  verletzt  hatte,  auch  die  Rechte  des  Kaisers  auf  Holstein  mit
keinem  Worte  außer  Acht  gesetzt,  dieselben  vielmehr  durch  Manteuffels
  Vorschlag  an  Gablenz,  mit  ihm  eine  gemeinsame  Regierung
  zu  bilden,  ausdrücklich  anerkannt  hatte,  nachdem  der
Gasteiner  Vertrag  von  Oesterreich  durch  Einberufung  der  Ständeversammlung
  gebrochen  worden  war.

Die  Mehrzahl  der  Kleinstaaten  faßte  die  Sache  jedoch  zu
Gunsten  Oesterreichs  auf.  Preußen  hatte  zwar  Hoffnung,  daß
Kurhessen  und  Hannover,  als  unmittelbare  Nachbarn,  sich  bei  der
Abstimmung  nicht  für  den  österreichischen  Antrag  aussprechen
würden;  aber  man  täuschte  sich.  Das  Reformproject  des  Grafen
  Bismarck  hatte  auch  diese  Höfe  viel  zu  sehr  verletzt  und  sowohl
  in  Hannover  wie  in  Cassel  verstand  es  der  österreichische
Einfluß,  sich  ein  geneigtes  Ohr  zu  verschaffen.  Als  daher  am
14.  Juni  die  Abstimmung  erfolgte,  erklärten  sich  Oesterreich,
Bayern,  Würtemberg,  Sachsen,  Hannover,  Kurhessen,  Hessen,
Nassau  und  die  sechszehnte  Curie,  die  letztere  durch  eine  Fälschung
  des  Vertreters  derselben,  Hrn.  v.  Strauß,  für  Oesterreich
und  damit  für  den  Bundeskrieg  gegen  Preußen,  dem  sich  nur
Mecklenburg,  Oldenburg,  die  Hansestädte,  die  thüringischen  Staaten
  und  Limburg-Luxemburg  anschlossen,  während  Baden  sich  der
Abstimmung  enthielt.  Herr  von  Savigny,  der  Vertreter  Preußens
  am  Bunde,  hatte  vor  diesem  verhängnißvollen  Akte  gegen
jede  geschäftliche  Behandlung  des  österreichischen  Antrages,  als
eines  bundeswidrigen,  ausdrücklich  protestirt.  Im  Namen  und
auf  Befehl  des  Königs  erklärte  daher  der  preußische  Gesandte
nach  jener  Beschlußfassung,  daß  Preußen  den  bisherigen  Bundesvertrag
  für  gebrochen  und  deshalb  nicht  mehr  für  verbindlich
ansehe,  denselben  vielmehr  als  erloschen  betrachten  und  behandeln
werde,  ohne  damit  zugleich  die  nationalen  Grundlagen,  auf  denen
der  Bund  ausfgebaut  gewesen,  als  zerstört  anzusehen;  es  halte
vielmehr  an  diesen  Grundlagen,  sowie  an  der  über  vorübergehende
Formen  erhabenen  Einheit  der  deutschen  Staaten  fest.  —  Die
preußische  Regierung  legte  zugleich  die  Grundzüge  einer  neuen,