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haͤtte man neue Landstaͤnde errichtet — denn Gott bewahre
uns für einem kleinen Deutschen Staate, wo keine Landstände
sind ') — neue Landstände hätte man errichtet, welche,
alle zusammen ein Corps, als Repräsentanten gewisser
Distrikte und Gemeinheiten, mit voͤllig unpartheiischem Patriotismus
und mit dem ganzen herzerhebenden Gefühle, von
180,000 Menschen als kepräsentirende Sprecher und Freiheirsvertheidiger
angesehen zu werden, für das allgemeine Interesse
gesorgt hätten. Aus jener neuen allgemeinen Steuercasse,
die von den neuen Landständen verwaktet nach den allgemeinen
Bedürfnissen des Staats, bald durch verwilligte
Erhoͤhung bald durch vergdnnte Verminderung der Grundsieuern,
ergiebigere oder sparsamere Zuflüsse erhalten hätte,
wiren die alten und neuen Landesschulden bezahlt worden, und
welche der großen Städte würde sich beschwert haben, Schulden
bezahlen zu müssen, deren Uebernahme sie niemals verwilliget
hatten, oder von welchen sie 1614 durch Bezahlung
einer großen Summe freigeworden waren? Ihre Klage wäre
ungerecht gewesen, wenn sie ·je darüber? geklagt haͤtten, denn
was gewännen sie auch nicht, wenn saͤmmtliche Ritterhoͤfe des
Landes unter die allgemeine Besteurung gezogen wurden, und
wie doch am Ende selbst auch der Ritter eine neue Einrichtung
billig gefunden haben müßte, die sich auf die unfehlbare
Voraussehung gründete, daß der alte Ritterdienstenie mehr
nothwendig seyn werde.
*) Aus der musterhaft vortrefflichen Regierung eines Karl
. Friederich in Baden läßt sich hiegegen kein Einwurf
machen. Ohne Landstände doch diese Regierung, dieß gehört
zur Gröfe dieses Fürsten, aber man werfe nur einen Blick auf
die benachbarte Rheinpfalz, um obigen Stoßseufzer schröcklichwahr
zu finden.