II. Die konstituierende Nationalversammlung. 267
aber in einer Frage der nationalen Politik zu dem Frankfurter
Parlament in einen scharfen Gegensatz geriet.
In Preußen waren viele unzufrieden mit der Art, wie
man in Frankfurt Preußen in Deutschland aufgehen lassen
wollte. Daß seine Truppen die deutsche Kokarde tragen sollten,
billigten auch Liberale nicht. Dagegen wollte man in Berlin
den Polen nationale Zugeständnisse machen; in Frankfurt vertrat
man ihnen gegenüber endlich Deutschlands Recht. Deshalb
beantragte Waldeck, Erlasse der Zentralgewalt und des
Parlaments über innere Angelegenheiten einzelner Länder sollten
nicht ohne Zustimmung der preußischen Volksvertreter Gesetzeskraft
haben. Seinen gesunden preußischen Partikularismus
setzte er gegen Preußens deutsches Interesse ein. Aber ehe
die Sache zum Austrag kam, erfolgte die Katastrophe der
Nationalversammlung.
Auch sie veranlaßte ein Antrag Waldeck. Auf die Kunde
von der Bedrängnis Wiens wollte er die Regierung auffordern,
zum Schutz der dort gefährdeten Volksfreiheit alle dem Staate
zu Gebote stehenden Mittel und Kräfte schleunigst aufzubieten.
Man wußte noch nicht, daß das Schicksal der Kaiserstadt sich
bereits erfüllt hatte, als am Abend des 31. Oktober der Antrag
zur Beratung kam. Es herrschte fieberhafte Erregung.
Dichte Volksmassen umlagerten da' Schauspielhaus, wo die
Versammlung jetzt tagte, die volksfeindlichen Abgeordneten an
Leib und Leben bedrohend: einige hatten bereits Stricke zur
Hand. In einer Massenpetition erhob der Pöbel seine Stimme
für die Wiener Brüder. Endlich machte die Bürgerwehr die
Eingänge frei. Unter ihrem Schutz raffte sich die Mehrheit auf.
Der Antrag Waldeck wurde mit 229 gegen 113 Stimmen verworfen
zu gunsten eines Antrages Nodbertus, der die betreffende
Aufforderung an die Zentralgewalt in Frankfurt richtete. Zum
Blutvergießen kam es nicht, obgleich, wie es hieß, Agenten
der Reaktion die Menge zu Gewaltthaten zu verlocken suchten,
Doch mußte Pfuel durch Jacoby und Jung vor der Volkswut