eseh und LL
für das
Königreich Vayern.
W55.
München, den S. November 1892.
Innghalt: ·
Belkauntmachung vom 5. November 1892, die Errichtung des k. Siadtrentamtes München Iy betreffend. —
Hofdienst Nachrichten.
Xr. 18887.
Bekanntmachung, die Errichtung des k. Stadtrenlamtes München IV betreffend.
f#. Staatsministerium der Finanzen.
Im Namen Seiner Wasjestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern Ver-
weser, haben inhaltlich Allerhöchsten Signates vom 4. l. Mts. allergnädigst zu genehmigen
geruht, daß beginnend mit dem 1. Jannar 1893 ein neues
Stadtrentamt München IV
errichtet und unter Aufhebung der bisherigen Geschäftseintheilung der Stadtrentämter I, II
und III den künftigen vier Stadtrentämtern München 1, II, III und 1V die nachstehenden
Verwaltungszweige übertragen werden, nämlich:
A.
dem k. Stadtrentamte München J die Verwaltung
a) der Grund= und Haussteuer nebst den treffenden Kreisumlagen,
4.) der Besitzveränderungsgebühren, der Gebührenäquivalente und der Gebühren aus
der Finanzverwaltung,
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