Metadata : Bavaria. Landes und Volkskunde des Königreiches Bayern.

274  Oberpfalz  u.  Regensburg.

Wurde  Alles  nach  Wunsch  befunden,  so  wird  der  Heirathstag  festgesetzt,
an  welchem  erst  über  Mitgift  und  Widerlage  und  somit  über  das  Zustandekommen
  der  Heirath  endgiltiger  Beschluß  gefaßt  wird.  —

Gewöhnlich  findet  diese  Besprechung  Nachts  zwischen  den  Eltern  der
Brautleute  im  Hause  der  Braut  statt.  So  lange  nicht  nach  alter  Sitte  das
Heirathsgut  geprobt  (probare  munera,  Tacitus  Germ.  XVIII)  und  richtig
  gestellt  ist,  hat  die  bei  dieser  Verhandlung  am  meisten  betheiligte  Braut
vor  der  Thüre  zu  warten.  Auch  der  Mutter  ist  keine  Stimme  zugestanden
in  diesem  ausschließenden  Rathe  der  Männer.

Bei  diesem  „Heirathausmachen“  gilt  durchschnittlich  eine  streng
beobachtete  Observanz.  Im  Fraißgebiete,  wo  mit  ängstlicher  Gewissenhaftigkeit
  der  formelle  Hergang  überwacht  wird,  erscheint  Abends  der  Vater  des
Bräutigams  mit  etlichen  Männern  seiner  nächsten  Sippe  im  Hause  des
Brautvaters,  und  nimmt,  nachdem  der  Willkomm  voerüber,  seinen  Platz  an
einem  gesonderten  Tische.  An  einem  zweiten  sitzen  bereits  die  Befreundeten
der  Braut.  Vorerst  nun  flüstert  nach  erholtem  Rathe  und  mit  Zustimmung
der  Beiständner  der  Brautvater  dem  Prokurator,  welcher  die  Rolle  des
Heirathvermittlers  spielt,  Art  und  Größe  des  Heirathgutes  seiner  Tochter
leise  zu,  worauf  dieser  folgende  Ansprache  hält:

„Och  bitte,  Sie  wollen  mir  solches  nicht  vor  ungut  halten,  daß  ich  etliche
  Worte  anstatt  des  ehr=  und  tugendsamen  Junggesellen  N.  vor=  und
anbringe.  Item  und  vor  allen  Dingen  danken  wir  Gott  dem  Allmächtigen,
auch  unserm  lieben  Herrn  Jefus  Christus  und  dem  heiligen  Geist  ver  seine
gnadenreiche  Schöpfung,  Erlösung  und  Heiligmachung.  Gott  Vater  hat  zum
Adam  gesagt:  Es  ist  nicht  gut,  daß  der  Mensch  allein  sei,  wir  wollen  ihm
eine  Gehilfin  schaffen,  die  ihm  gleich  ist.  Item  unser  Herr  Jesus  Christus
hat  auf  der  Hochzeit  zu  Kana  in  Galiläg  das  erste  Wunder  gewirket  zu
Ehren  des  heiligen  Ehestandes,  daß  er  Wasser  in  Wein  verwandelt  hat.  Deßgleichen
  hat  der  heilige  Geist  den  ehrsamen  Junggesellen  N.  und  die  tugendhafte
  Jungfrau  N.  beide  in  ihrem  Herzen  erleuchtet  und  eingeflammt,  daß
er  wird  oftmals  zu  Gott  gebetet  haben,  daß  er  möcht  ihm  ein  gottesfürchtiges
  Weibsbild  zur  Ehewirthin  geben,  mit  welcher  er  eine  gute  Che  anfangen
und  solche  dermaleinst  beschließen  möchte.  Für's  Zweite  läßt  der  ehrbare
Junggeselle  N.  vor=  und  anbringen,  wie  daß  er  von  seinen  lieben  Eltern  in
einem  reinen,  keuschen  Ehebett  ist  erzeugt  und  geboren  worden,  und  von  seinem
  lieben  Taufpathen  zu  dem  heiligen  Sakramente  der  Taufe  ist  hingetragen
  worden,  und  in  seiner  immerwährenden  Jugend  er  von  seinen  lieben
Eltern  zu  allem  Guten  erzogen  und  unterrichtet  ist  worden,  bis  er  zu  seinen
verständigen  Jahren  kommen  ist,  daß  er  anitzt  gedenket,  seinen  Junggesellenstand
  zu  verändern.  Er  hat  aber  solches  nit  vor  sich  allein  gethan,  sondern
durch  Vorwissen  seiner  und  ihrer  E.tern;  darum  zuerst  befragt  ist  ihm  auf
beeden  Seiten  zur  Antwort  geben  worden,  sie  wollen  sich  mit  einander  bere-