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Wurde Alles nach Wunsch befunden, so wird der Heirathstag festgesetzt,
an welchem erst über Mitgift und Widerlage und somit über das Zustandekommen
der Heirath endgiltiger Beschluß gefaßt wird. —
Gewöhnlich findet diese Besprechung Nachts zwischen den Eltern der
Brautleute im Hause der Braut statt. So lange nicht nach alter Sitte das
Heirathsgut geprobt (probare munera, Tacitus Germ. XVIII) und richtig
gestellt ist, hat die bei dieser Verhandlung am meisten betheiligte Braut
vor der Thüre zu warten. Auch der Mutter ist keine Stimme zugestanden
in diesem ausschließenden Rathe der Männer.
Bei diesem „Heirathausmachen“ gilt durchschnittlich eine streng
beobachtete Observanz. Im Fraißgebiete, wo mit ängstlicher Gewissenhaftigkeit
der formelle Hergang überwacht wird, erscheint Abends der Vater des
Bräutigams mit etlichen Männern seiner nächsten Sippe im Hause des
Brautvaters, und nimmt, nachdem der Willkomm voerüber, seinen Platz an
einem gesonderten Tische. An einem zweiten sitzen bereits die Befreundeten
der Braut. Vorerst nun flüstert nach erholtem Rathe und mit Zustimmung
der Beiständner der Brautvater dem Prokurator, welcher die Rolle des
Heirathvermittlers spielt, Art und Größe des Heirathgutes seiner Tochter
leise zu, worauf dieser folgende Ansprache hält:
„Och bitte, Sie wollen mir solches nicht vor ungut halten, daß ich etliche
Worte anstatt des ehr= und tugendsamen Junggesellen N. vor= und
anbringe. Item und vor allen Dingen danken wir Gott dem Allmächtigen,
auch unserm lieben Herrn Jefus Christus und dem heiligen Geist ver seine
gnadenreiche Schöpfung, Erlösung und Heiligmachung. Gott Vater hat zum
Adam gesagt: Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei, wir wollen ihm
eine Gehilfin schaffen, die ihm gleich ist. Item unser Herr Jesus Christus
hat auf der Hochzeit zu Kana in Galiläg das erste Wunder gewirket zu
Ehren des heiligen Ehestandes, daß er Wasser in Wein verwandelt hat. Deßgleichen
hat der heilige Geist den ehrsamen Junggesellen N. und die tugendhafte
Jungfrau N. beide in ihrem Herzen erleuchtet und eingeflammt, daß
er wird oftmals zu Gott gebetet haben, daß er möcht ihm ein gottesfürchtiges
Weibsbild zur Ehewirthin geben, mit welcher er eine gute Che anfangen
und solche dermaleinst beschließen möchte. Für's Zweite läßt der ehrbare
Junggeselle N. vor= und anbringen, wie daß er von seinen lieben Eltern in
einem reinen, keuschen Ehebett ist erzeugt und geboren worden, und von seinem
lieben Taufpathen zu dem heiligen Sakramente der Taufe ist hingetragen
worden, und in seiner immerwährenden Jugend er von seinen lieben
Eltern zu allem Guten erzogen und unterrichtet ist worden, bis er zu seinen
verständigen Jahren kommen ist, daß er anitzt gedenket, seinen Junggesellenstand
zu verändern. Er hat aber solches nit vor sich allein gethan, sondern
durch Vorwissen seiner und ihrer E.tern; darum zuerst befragt ist ihm auf
beeden Seiten zur Antwort geben worden, sie wollen sich mit einander bere-