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W 18.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgar t Montag den 22. April 1872.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel für den Eisenbahnbau. —
Königliche Verordnung, betreffend den mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen
Staats-Vertrag über die Staats-Angehörigkeit der Aus= und Eingewanderten.
Unmittelbare Königliche Dekrete.
Gese ,
betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel für den Eisenbahnbau.
Karl
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen
Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt:
Einziger Artikel.
Zur weiteren Fortsetzung des Baues der durch das Gesetz vom 16. März 1868,
betreffend den Bau von Eisenbahnen in der Etats-Periode 18670 theils zur Ausführung,
theils zur Inangriffnahme bestimmten Eisenbahnlinien werden zu den bereits durch die
Gesetze vom 29. März 1870 und vom 13. Januar 1871) betreffend die Beschaffung weiterer
Geldmittel für den Eisenbahnbau, vorläufig bewilligten 16 Millionen Gulden