Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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W  18.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgar  t  Montag  den  22.  April  1872.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Beschaffung  weiterer  Geldmittel  für  den  Eisenbahnbau.  —
Königliche  Verordnung,  betreffend  den  mit  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  abgeschlossenen
Staats-Vertrag  über  die  Staats-Angehörigkeit  der  Aus=  und  Eingewanderten.

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Gese  ,

betreffend  die  Beschaffung  weiterer  Geldmittel  für  den  Eisenbahnbau.

Karl

von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Rathes  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen

  Stände  verordnen  und  verfügen  Wir  wie  folgt:
Einziger  Artikel.

Zur  weiteren  Fortsetzung  des  Baues  der  durch  das  Gesetz  vom  16.  März  1868,
betreffend  den  Bau  von  Eisenbahnen  in  der  Etats-Periode  18670  theils  zur  Ausführung,
theils  zur  Inangriffnahme  bestimmten  Eisenbahnlinien  werden  zu  den  bereits  durch  die
Gesetze  vom  29.  März  1870  und  vom  13.  Januar  1871)  betreffend  die  Beschaffung  weiterer
  Geldmittel  für  den  Eisenbahnbau,  vorläufig  bewilligten  16  Millionen  Gulden